Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2017-012
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Sachverhalt:
Spenden 2016:
Gemäß § 76 Abs. 4 GO kann die Stadtvertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen auf die Bürgermeisterin übertragen. Die Bürgermeisterin entscheidet gemäß § 9 Absatz 2 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt über Schenkungen und Spenden.
Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen ab 50€ erstellt die Bürgermeisterin jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und leitet diesen der Gemeindevertretung zu gemäß § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung.
Weihnachtshilfswerk 2016:
Im Spendenergebnis 2016 enthalten sind 8.521,01 € für das Weihnachtshilfswerk 2016 der Stadt Barmstedt, die der vorgenannten Mitteilungspflicht unterliegen.
Das Gesamtergebnis des Weihnachtshilfswerkes war 10.129,17 €. Auf den Punsch- und Stollenverkauf entfielen 523,16 €. Als Grund für das um ca. 2.300 € geringere Ergebnis vermutet die Verwaltung die Tatsache, dass die Werbeschrift des Weihnachtshilfswerkes nicht mehr in Briefkästen eingelegt wurden, an denen ein Hinweis angebracht war, dass keine Werbung erwünscht sei.
Aus den Spenden wurden 183 Bedürftige mit je 60 € bedacht.
Anlage/n:
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Anlagen: | |||||
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1 | Spendenliste 2016 (189 KB) |
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76