Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2016-325  

Betreff: Stellenplan 2017
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Kruse, Heike
Federführend:FB I. Innerer Service, Zentrale Dienste und Personal   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
07.02.2017 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt geändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Vorberatung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Anliegend wird der Entwurf des Stellenplanes der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2017 mit Veränderungsliste gegenüber dem Vorjahr und Stellenplanquerschnitt zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

Im Entwurf des Stellenplanes sind umgerechnet auf Ganztagsstellen insgesamt 90,59  Stellen ausgewiesen. Berücksichtigt wurde der Mehrbedarf im Bereich der Vollstreckung durch die Zusammenarbeit mit dem Amt Rantzau und der Aufarbeitung der Vorjahre. Daneben wird um die Einrichtung einer Perspektivstelle zur befristeten Übernahme von guten Auszubildenden gebeten. Diese sollen als Springer eingesetzt werden. Die Stelle in der Doppik „Vermögensbewertung“ wird ab 1.4.17 nicht mehr besetzt und erhält einen kw-Vermerk.

 

Die Änderungen zu 2016 werden wie folgt begründet:

 

 

Teil A – Verwaltung

 

Die Gesamtzahl der Stellen in der Kernverwaltung des Rathauses beläuft sich im Haushaltsjahr 2017 auf 49,22. 

 

 

Folgende Veränderungen gegenüber 2016 erfolgen:

 

Rathaus

 

Stelle 9 – SB Kommunalrecht / Sitzungsmanagement

Neubewertung der Stelle von EG 8 auf EG 9

 

Stelle 13 – Perspektivstelle Übernahme Azubis

Die Stelle soll die Möglichkeit bieten, guten Auszubildenden eine (jeweils befristete) Übernahmemöglichkeit zu bieten und diese als sog. Springer einzusetzen, um sie im Dienst der Stadt Barmstedt zu halten. Der TVAöD sieht eine Übernahme nach der Ausbildung unter bestimmten Voraussetzungen vor.

 

Stelle 19 - SB Vermögenserfassung

Die Stelle war befristet bis zur Einführung der Doppik. Die Erfassung wird bis Ende März 2017 vstl. abgeschlossen. Die weitere Bearbeitung muss im Rahmen der Anlagenbuchhaltung (Stelle 21 – in 2016 Stelle 20) erfolgen. Insgesamt entfällt in diesem Bereich eine Stelle ab 1.4.17 (k.w.-Vermerk).

 

Stelle 27 – Vollstreckung Außendienst

Es erfolgt eine Zusammenarbeit mit dem Amt Rantzau. Der Stelleninhaber ist mit einem Stellenanteil von 0,25 zum Amt abgeordnet. Dieser Stellenanteil war im Stellenplan 2016 nicht enthalten und wird jetzt eingefügt.

Der Aufwand für die korrekte Bearbeitung  aktueller und insbesondere aufgelaufener Forderungen aus den Vorjahren hat sich in 2016 als unerwartet hoch erwiesen. Der städtische Anteil an der Stelle wird von 15 auf 20 Stunden wöchentlich angehoben.

 

Stelle 31 - Sachgebietsleitung / SB Ordnung, Umwelt, Gewerbe, Feuerschutz

Neubewertung der Stelle von EG 9 auf EG 10. Zudem ist ein Anteil von 20 % für das Projekt Klimaschutz vermerkt.

 

Zusammenfassend wird festgestellt, dass sich die Anzahl der Stellen um tatsächlich um 0,37 erhöht (Vollstreckung). Die Stelle für die Übernahme von Auszubildenden wird durch den Wegfall der Stelle Vermögensbewertung zum 31.3.2017 ausgeglichen.

 

Einrichtungen.

 

Grund- und Gemeinschaftsschule:

Die Gesamtzahl der Stundenanteile im Bereich des Schulsekretariats bleibt unverändert. Tatsächlich sind die Stellen 65 - 68 derzeit mit drei Personen mit entsprechend höheren Stundenzahlen statt mit vier Personen besetzt.

 

Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Gymnasium / Außensportanlage Heederbrook

-Schulhausmeister II / Platzwart- / Stelle 112 Bauhof

Der Stelleninhaber wurde dem Bauhof zugeordnet. Der Einsatz für beide Bereiche wird über die Bauhofleitung gesteuert und über interne Verrechnungen finanziell ausgeglichen.

 

Bauhof –Stelle 110

Neubewertung der Stelle nach Personalwechsel von EG 4 auf EG 5.

 

 

Durch das Inkrafttreten der Entgeltordnung zum TVöD-VkA zum 1.1.2017 kann es in Einzelfällen zu Änderungen hinsichtlich der Bewertung kommen. Die endgültigen Verhandlungen zur Entgeltordnung wurden erst Ende Oktober 16 abgeschlossen, so dass ausführliche Hinweise zur Umsetzung vom Kommunalen Arbeitgeber-Verband erst im Ende November 16 vorlagen. Es wird eine Überprüfung erfolgen und die Anpassung des Stellenplanes im Rahmen eines Nachtrages oder zum Haushaltsjahr 2018 erfolgen.

 

 

Aktuell ist insbesondere im Bereich der Kämmerei und Kasse noch einige Zeit notwendig um einen reibungslosen Ablauf und einen jederzeit aktuellen Stand zu gewährleisten. Hier wird auch an technischen Lösungen gearbeitet.

 

Es ist festzustellen, dass durch die von der Politik für 2016 zusätzlich genehmigten Stellen eine Erleichterung in der Arbeitsbelastung erfolgt ist. Mit der Bearbeitung einiger seit Jahren als zusätzliche, noch nicht bearbeitete Aufgaben aufgeführte Angelegenheiten konnte begonnen werden. Als Beispiele seien hier genannt:

- Arbeitssicherheit/Gesundheitsmanagement

-          Vergabestelle

-          Kosten-/Leistungsrechnung

-          Vertragsmanagement

-          Sanierungskonzepte Gebäude und Straßen

-          Verwaltung bzw. verwaltungsseitige Betreuung Breitband

 

Es verbleiben jedoch weiterhin nicht im notwendigen Maß bearbeitete Aufgaben wie der Datenschutz, das  Beteiligungsmanagement, Controlling und die Erstellung eines Baumkatasters. Die mittelfristige Umstellung der Sachbearbeitung auf ein Dokumentenmanagement-System rückt ebenfalls ins Blickfeld. Hier wird insbesondere im Hinblick auf die Vorschriften zum Empfang und zur Weiterverarbeitung von Rechnungen in elektronischer Form spätestens in 2019 eine Umstellung erfolgen müssen.

 

Ob die zu erwartenden Aufgabenzuwächse auf Dauer mit dem derzeitigen Personalbestand der Kernverwaltung aufgefangen werden können, bedarf auch weiterhin einer laufenden Überprüfung und ggf. Anpassung.

 

Zu berücksichtigen sind auch krankheitsbedingte Ausfälle. Unterbesetzungen und krankheitsbedingte Ausfälle führen zu erheblichen Mehrbelastungen der Leistungsträger/innen und zu Defiziten in der Aufgabenerledigung. Damit dies nicht zu weiteren negativen Auswirkungen führt, muss  rechtzeitig gegengesteuert werden.

 

Bei allen Personalentscheidungen sind die arbeitsrechtlichen Bestimmungen sowie die bei Bildung der Verwaltungsgemeinschaft mit dem Amt Hörnerkirchen getroffenen Vereinbarungen einzuhalten.

 

 

Jobcenter Kreis Pinneberg (vormals ARGE) – Personalabordnungen

Unverändert bleiben zwei unbefristet beschäftigte Mitarbeiterinnen zum Jobcenter abgeordnet. Die Abordnungen sollen unbefristet erfolgen. Die Personalausgaben für die abgeordneten Mitarbeiterinnen werden in voller Höhe vom Jobcenter erstattet.


Beschlussvorschlag:

Dem vorgelegten Stellenplan wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die durch die Umsetzung des Stellenplanes 2017 entstehenden Mehrkosten werden im Haushaltsvoranschlag 2017 berücksichtigt. 

 

a)      Mehrkosten Neubewertung Stelle 10 von EG 8 auf EG 9: 3.500  Euro jährlich

b)      Übernahme Azubi: EG 5 Stufe 1: 37.000 Euro jährlich

c)      Wegfall Stelle Vermögenerfassung ab 1.4.17: - 31.000 Euro f. 2017

d)      Erhöhung Stellenanteil Vollstreckung: rd. 5.500 Euro jährlich

e)      Mehrkosten Neubewertung Stelle 32: 8.000 Euro jährlich

f)        Mehrkosten Neubewertung Stelle 111: 2.000 Euro jährlich

 

Gesamt: Mehrkosten 25.000 Euro.

 

 


Anlage/n:

Stellenplan 2017 incl. Querschnitt und Veränderungsliste

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellenplan 2017 mit Anlagen (43 KB)      
Stammbaum:
VO/2016-325   Stellenplan 2017   FB I. Innerer Service, Zentrale Dienste und Personal   Personalvorlage Barmstedt
VO/2016-325-1   Stellenplan 2017   FB I. Innerer Service, Zentrale Dienste und Personal   Beschlussvorlage Barmstedt

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner