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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2016-317  

Betreff: Zustimmung von Haushaltsüberschreitungen nach § 95 d GO im Haushaltsjahr 2016
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
14.12.2016 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Gemäß § 95 d Gemeindeordnung (GO) sind überplanmäßige Ausgaben nur zu leisten, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat.

 

Ergebnisplan:

 

Mehraufwendungen insgesamt                                      17.811,00 EUR

 

davon

 

  1. sind Mehraufwendungen von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag

von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung                 0,00 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig                                                                  17.811,00 EUR

 

 

Finanzplan:

 

Mehrauszahlungen insgesamt                                                    17.811,00 EUR

 

davon
 

1.  sind Mehrauszahlungen von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag

von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung                 0,00 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig                                                                  17.811,00 EUR

 

  

Gemeinschaftsschulen

Schulkostenbeiträge für weiterführende Schulen

Produktkonto 218201.545200 / 218201.745200
 

Ansatz       70.000,00 EUR

Überplanmäßige Ausgabe       17.811,00 EUR

Neuer Ansatz       87.811,00 EUR

 

 

 

Begründung:

 

Schulkostenbeiträge sind aufgrund des Rechts der freien Schulwahl nicht exakt kalkulierbar.

 


Beschlussvorschlag:

 

Den überplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen im Ergebnisplan in Höhe von 17.811,00 EUR und im Finanzplan in Höhe von 17.811,00 EUR wird gemäß § 95 d GO zugestimmt.

 


 


 

 

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