Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-317
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Sachverhalt:
Gemäß § 95 d Gemeindeordnung (GO) sind überplanmäßige Ausgaben nur zu leisten, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat.
Ergebnisplan:
Mehraufwendungen insgesamt 17.811,00 EUR
davon
- sind Mehraufwendungen von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag
von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung 0,00 EUR
damit sind noch genehmigungspflichtig 17.811,00 EUR
Finanzplan:
Mehrauszahlungen insgesamt 17.811,00 EUR
davon
1. sind Mehrauszahlungen von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag
von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung 0,00 EUR
damit sind noch genehmigungspflichtig 17.811,00 EUR
Gemeinschaftsschulen
Schulkostenbeiträge für weiterführende Schulen
Produktkonto 218201.545200 / 218201.745200
Ansatz 70.000,00 EUR
Überplanmäßige Ausgabe 17.811,00 EUR
Neuer Ansatz 87.811,00 EUR
Begründung:
Schulkostenbeiträge sind aufgrund des Rechts der freien Schulwahl nicht exakt kalkulierbar.
Beschlussvorschlag:
Den überplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen im Ergebnisplan in Höhe von 17.811,00 EUR und im Finanzplan in Höhe von 17.811,00 EUR wird gemäß § 95 d GO zugestimmt.
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