Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-314
|
|
Sachverhalt:
Am 10.06.2016 wurde das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag geändert. Mit dieser Änderung wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf eine rechtssichere Basis gestellt.
Die Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr stellt Sondervermögen der Gemeinde dar. Die Gemeinde hat daher eine Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Westerhorn für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Westerhorn zu erlassen.
Durch eine speziell eingerichtete Arbeitsgruppe des Landesfeuerwehrverbandes wurde die Erstellung der Mustersatzung des Innenministeriums intensiv begleitet. Diese Mustersatzung dient als Grundlage für die Satzung über das Sondervermögen der Gemeinde Westerhorn.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Westerhorn beschließt die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Westerhorn für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Westerhorn.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Westerhorn für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Westerhorn.
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Mustersatzung Sondervermögen Westerhorn Endfassung für Sitzung (19 KB) | ![]() |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76