Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-312
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Sachverhalt:
Am 10.06.2016 wurde das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag geändert. Mit dieser Änderung wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf eine rechtssichere Basis gestellt.
Die Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr stellt Sondervermögen der Gemeinde dar. Die Gemeinde hat daher eine Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Brande-Hörnerkirchen/Osterhorn zu erlassen.
Durch eine speziell eingerichtete Arbeitsgruppe des Landesfeuerwehrverbandes wurde die Erstellung der Mustersatzung des Innenministeriums intensiv begleitet. Diese Mustersatzung dient als Grundlage für die Satzung über das Sondervermögen der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen.
Da die Freiwillige Feuerwehr Brande-Hörnerkirchen/Osterhorn haushaltsrechtlich bei der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen geführt wird, ist die Satzung über Sondervermögen bei der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Osterhorn empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen, die Satzung für das Sondervermögen der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Brande-Hörnerkirchen/Osterhorn zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Mustersatzung Sondervermögen Brande-Höki Endfassung für Sitzung (19 KB) | (64 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de