Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2008-197
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Sachverhalt:
Nach den Beihilfevorschriften haben Beamte und Versorgungsempfänger sowie berücksichtigungsfähige Ehegatten und Kinder einen Rechtsanspruch auf die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen. Die Höhe der Beihilfen beträgt in der Regel bei aktiven Beamten 50 %, bei Versorgungsempfängern 70 %, bei berücksichtigungsfähigen Ehegatten 70 % und bei berücksichtigungsfähigen Kindern 80 % der anzuerkennenden Aufwendungen. Bei der Stadt Barmstedt sind zurzeit 24 Personen beihilfeberechtigt. Die Ausgaben beliefen sich 2005 auf 74.896,57 EUR, 2006 auf 51.203,59 EUR und 2007 auf 39.523,19 EUR.
Der Städteverband Schleswig-Holstein hat darauf aufmerksam gemacht, dass die kommunalen Spitzenverbände mit einem Versicherungsunternehmen einen Rahmenvertrag über eine sogenannte Beihilfeablöseversicherung abgeschlossen haben. Mit dieser Beihilfeablöseversicherung soll insbesondere kleineren Kommunalverwaltungen die Möglichkeit eröffnet werden, ihr Beihilferisiko zu minimieren.
Die Verwaltung hat ein Angebot für eine Beihilfeablöseversicherung eingeholt. Für den derzeit beihilfeberechtigten Personenkreis ergibt sich danach eine monatliche Beitragssumme von 4.740,52 EUR, jährlich somit 56.886,24 EUR. Hierbei handelt es sich um eine Vollkostenversicherung. Die Beihilfeleistungen werden ohne Selbstbehalt der Stadt Barmstedt in voller Höhe erstattet.
Seitens der Verwaltung wird der Abschluss einer Beihilfeablöseversicherung zum 01. Januar 2009 empfohlen. Ein bestehendes Haushaltsrisiko wird durch die Planbarkeit des Beihilfeaufwandes abgesichert. Eine Anpassung der Beiträge kann insbesondere bei Änderung der Beihilfevorschriften und bei einer nicht nur vorübergehenden Veränderung des tatsächlichen Schadenbedarfs erfolgen. Darüber hinaus wird der individuelle Schadenverlauf berücksichtigt und dementsprechend für künftige Jahre ein Zu- oder Abschlag auf den Tarifbeitrag vereinbart.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt den Abschluss einer Beihilfeablöseversicherung zum 01. Januar 2009 auf der Grundlage der Ausführungen in der Beschlussvorlage vom 12. November 2008.
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