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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2016-277  

Betreff: Umstellung der Wasserversorgung auf Satzungsrecht
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Freyermuth, Fred
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
Beratungsfolge:
Werkausschuss Barmstedt Vorberatung
23.11.2016 
Sitzung des Werkausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
29.11.2016 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt zurückgestellt   
06.12.2016 
Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt geändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
21.02.2017 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 21.09.2016 hat der Werkausschuss der Stadtvertretung empfohlen, die durch den Werkleiter vorgeschlagene Umstellung von privatrechtlichen Entgelten auf Satzungsrecht zum 01.01.2017 umzusetzen.

In einer darauf folgenden Erörterung im Hauptausschuss kam der Hinweis der Verwaltung, dass ggf. ein Risiko besteht, dass mit dieser Umstellung die abzuführende Konzessionsabgabe nicht als Kosten im Sinne des KAG bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt werden kann und damit die Leistung der Abgabe gefährdet ist.

Die Werkleitung hat diesen Hinweis aufgenommen und zwei bekannte Verwaltungsrechtler dazu befragt. Die Antworten waren konträr, sodass eine weitere Meinung eingeholt wurde. Über unseren Dachverband VSHEW sind wir an Herrn Prof. Brüning herangetreten, welcher regelmäßig bei Gesetzgebungsverfahren konsultiert wird und die Entwicklung der Rechtsprechung am OVG Schleswig verfolgt. Auf eine detaillierte Darstellung aller Stellungnahmen wird an dieser Stelle verzichtet und das Ergebnis wie folgt zusammen gefasst:

  1. Im Bereich Abwasser hat es entsprechende OVG-Urteile gegen die Anerkennung der Konzessionsabgabe als Kostenbestandteil gegeben.
  2. Im Wasserbereich gibt es derzeit kein Urteil zur dieser Frage
  3. Herr Prof. Brüning vermutet anhand der aktuellen Tendenzen in der Rechtsprechung, dass nicht auszuschließen ist, dass ein entsprechendes Urteil auch im Wasserbereich getroffen werden könnte.
  4. Es gibt in Schleswig-Holstein derzeit mehrere Eigenbetriebe, welche ihre Wasserversorgung mittels Satzungsrecht durchführen. Hierunter auch große Unternehmen wie die Stadtwerke Norderstedt. Bisher hat jedoch noch kein Kunde bis zum OVG gegen die Konzessionsabgabe geklagt.

 

    Stellungnahme der Stadtwerke

Aufgrund des bestehenden Restrisikos beim Thema KA-Abgabe empfiehlt die Werkleitung von der Umstellung auf Satzungsrecht Abstand zu nehmen.

Diese geplante Umstellung war kein Selbstzweck, sondern dadurch motiviert, dass der Kunde, die Selbstverwaltung als auch die Stadtwerke eine klare Definition der Wasserpreiskalkulation nutzen können. Mit Umstellung auf Satzungsrecht wäre die Anwendung des KAG (Kommunal-Abgaben-Gesetz) zwingend gewesen. Eine Lösung kann auch sein, dass dieses im Rahmen einer Selbstverpflichtung trotzdem durchgeführt wird. Die Stadtvertretung kann die Stadtwerke anweisen die Wasserpreiskalkulation grundsätzlich nach diesen Prinzipien durchzuführen. Das Ziel, dass der Wasserpreis nicht mehr Gegenstand politischer Diskussion ist sondern allein auf dem Kostendeckungsprinzip beruht, wäre gleichermaßen erreicht.

Die Werkleitung empfiehlt den bestehenden Beschluss vom 21.09.2016 zurück zu nehmen und stattdessen die Werkleitung aufzufordern nach den jeweils aktuellen gesetzlichen Grundlagen und Rechtsprechungen des KAG den Wasserpreis zu kalkulieren.

Aufgrund der Zeitverzögerung und den aktuell anstehenden anderweitigen Themen wird dieses erst zum 01.01.2018 möglich sein.

 


Beschlussvorschlag:

  1. Der Werkausschuss hebt seinen Beschluss vom 21.09.2016 zur Umstellung der Wasserversorgung auf Satzungsrecht auf.
     
  2. Der Werkausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die Stadtwerke anzuweisen, ab dem 01.01.2018 die Wasserpreise nach den jeweils aktuellen gesetzlichen Grundlagen und Rechtsprechungen des KAG zu kalkulieren.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Zuständig sind der Werkausschuss und die Stadtvertretung

 


 

 

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