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Vorlage - VO/2016-274
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Sachverhalt:
Die Familienbildungsstätte Elmshorn beantragt auch für das Jahr 2017 einen Mietkostenzuschuss in Höhe von 1.000,00 € für die angemieteten Räumlichkeiten in der Jugendbildungsstätte in Barmstedt.
Nähere Einzelheiten können dem dieser Vorlage beigefügtem Antragsschreiben der Familienbildungsstätte entnommen werden.
Seit dem Jahr 2012 wird die Familienbildungsstätte im Bereich der Mietkosten unterstützt, da die Auffassung vertreten wird, dass die Betreuungsleistungen für Kinder bis zum 3. Lebensjahr auch die hiesigen Kindertagesstätten entlasten.
Der Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt hat nun über diesen Antrag zu entscheiden.
Für die Stadt Barmstedt wäre es eine freiwillige Leistung.
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der Familienbildungsstätte Elmshorn vom 08.06.2016 wird entsprochen. Die Stadt Barmstedt bezuschusst die Anmietung der Räumlichkeiten der Jugendbildungsstätte in Höhe von 1.000,00 €.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel sind in beantragter Höhe im Haushaltsentwurf 2017 eingeplant.
Anlage/n:
Antrag der Familienbildungsstätte bezüglich des Mietkostenzuschusses 2017
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Anlagen: | |||||
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1 | Antrag Familienbildungsstätte Mietkostenzuschuss 2017 (824 KB) |
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