Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-271
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Sachverhalt:
Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2017 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.
Ergebnishaushalt
Der Ergebnisplan weist einen Jahresfehlbetrag von 51.600 EUR aus. Der Gesamtbetrag der Erträge wird auf 482.600 EUR und der der Aufwendungen auf 534.200 EUR festgesetzt.
Die zu erwartenden Einnahmen aus den Grundsteuern A beläuft sich auf 13.000 EUR und die Grundsteuer B auf 54.000 EUR. Der Gewerbesteueransatz wurde geschätzt und mit 50.000 EUR veranschlagt. Das derzeitige Anordnungssoll beträgt rd. 142.900 EUR und liegt somit 102.900 EUR über dem Ansatz für 2016.
Die Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer in Höhe von 175.700 EUR und an der Umsatzsteuer in Höhe von 23.200 EUR wurden auf der Grundlage der Steuerschätzung vom November 2016 berechnet.
Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich (Allgemeine Schlüsselzuweisungen und Familienleistungsausgleich) belaufen sich auf insgesamt 89.100 EUR, das sind rd. 31.000 EUR weniger als in 2016. Die sinkenden Schlüsselzuweisungen liegen an den hohen Gewerbesteuereinnahmen und den steigenden Einnahmen aus der Einkommens- und Umsatzsteuer. Die endgültige Festsetzung des Finanzausgleichs erfolgt Anfang des Haushaltsjahres 2017 durch das Innenministerium.
Die Kreisumlage ist mit 165.500 EUR veranschlagt (+19.100 EUR gegenüber 2016). Die endgültige Festsetzung des Finanzausgleichs erfolgt erst Anfang 2017 durch das Innenministerium.
Nach der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2017 wird die Schulumlage auf insgesamt 366.400 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Osterhorn beläuft sich auf 43.000 EUR (+ 4.900 EUR).
Die Schulkostenbeiträge sind vorläufig mit 53.200 EUR veranschlagt. Hier werden über den Nachtragshaushalt Anpassungen vorzunehmen sein.
Eine besondere Belastung stellen die Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagesstätten dar. Sie belaufen sich auf rd. 38.800 EUR, davon entfallen rd. 34.000 EUR auf die KiTa Küsterkoppel und rd. 4.800 EUR auf die KiTa Kirchenstraße.
Für den Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ wurden die Benutzungsgebühren in Höhe von 42.800 EUR (inkl. der Niederschlagswassergebühren in Höhe von 21.600 EUR) veranschlagt. Im Ergebnishaushalt besteht im Bereich Abwasser ein Defizit in Höhe von 13.100 EUR. Die neuen Gebührenkalkulationen lagen zur Haushaltsplanung noch nicht vor.
Die Abschreibungen belaufen sich insgesamt auf 42.900 EUR.
Die Amtsumlage wird in der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2017 auf 763.500 EUR festgesetzt. Der Umlagesatz beträgt 18,27 %. Auf die Gemeinde Osterhorn entfallen anteilig rd. 77.500 EUR (- 1.900 EUR).
Finanzhaushalt
Im Finanzplan wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs- und Investitionstätigkeit auf 476.900 EUR und der der Auszahlungen auf 507.400 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 30.500 EUR aus.
Die veranschlagten Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit haben ein Volumen von 20.700 EUR. Hiervon entfallen 7.000 EUR auf Auszahlungen von Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen im Bereich der Feuerwehr, 1.000 EUR für Grunderwerbszwecke und 2.500 EUR für Erwerb von beweglichem Vermögen im Bereich Abwasser, sowie 6.000 EUR zum Erwerb von Spielgeräten. Weitere 2.500 EUR werden im Bereich Abwasser für Baumaßnahmen bereitgehalten.
Für die Tilgung der laufenden Kredite werden 1.700 EUR eingeplant.
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2017 wird gemäß dem Entwurf vom 18. November 2016 beschlossen.
Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
sind im Haushaltsentwurf dargestellt
Anlage/n:
Haushaltsentwurf 2017 vom 18. November 2016
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76