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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2016-265  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2017
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Yaka Oestreich
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
01.12.2016 
Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
15.12.2016 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2017 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

 

Ergebnishaushalt

 

Der Ergebnisplan weist einen Jahresfehlbetrag von 255.100 EUR aus. Der Gesamtbetrag der Erträge wird auf 1.921.500 EUR und der der Aufwendungen auf 2.176.600 EUR festgesetzt.

 

Die zu erwartenden Einnahmen aus der Grundsteuer A liegen mit 24.100 EUR auf Vorjahresniveau. Für die Grundsteuer B wird mit 178.000 EUR geplant. Der Gewerbesteueransatz wurde vorsichtig geschätzt und mit 160.000 EUR veranschlagt.

 

Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer in Höhe von 743.700 EUR und an der Umsatzsteuer in Höhe von 30.300 EUR wurden auf der Grundlage der Steuerschätzung von November 2016 berechnet.

 

Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich (Allgemeine Schlüsselzuweisungen und Familienleistungsausgleich) belaufen sich auf insgesamt 418.400 EUR, das sind 68.100 EUR weniger als 2016.

 

Die Kreisumlage ist mit 635.700 EUR veranschlagt (+42.900 EUR gegenüber 2016). Die endgültige Festsetzung des Finanzausgleichs erfolgte erst Anfang des Jahres 2017 durch das Innenministerium.

 

Nach der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2017 wird die Schulumlage auf insgesamt 366.400 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beläuft sich auf 133.600 EUR.

 

Mit insgesamt 236.600 EUR erfolgte eine vorläufige Veranschlagung für die Schulkostenbeiträge.

 

Die Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagesstätten stellen eine besondere Belastung dar. Insgesamt belaufen sich die Zuschüsse auf rd. 222.400 EUR, davon entfallen 154.600 EUR auf die KiTa Küsterkoppel und 67.800 EUR auf die KiTa Kirchenstraße. Im Vorjahr belief sich der Ansatz auf 246.000 EUR, somit ergibt sich eine Senkung von 23.600 EUR.

 

Für den Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ wurden die Benutzungsgebühren in Höhe von 149.500 EUR (inkl. der Niederschlagswassergebühren in Höhe von 50.000 EUR) veranschlagt. Es erfolgte eine Veranlagung der Haushalte nach den alten beschlossenen Gebührensätzen. Die neue Kalkulation wird nachgereicht. Eine Anpassung der neuen Beiträge und Ansätze erfolgt mit der nächsten Haushaltsplanung.

 

Insgesamt belaufen sich die Abschreibungen für das Haushaltsjahr 2017 auf 168.800 EUR. Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten stehen den Abschreibungen  mit 34.700 EUR gegenüber.

 

Die Amtsumlage wird in der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2017 auf 763.500 EUR festgesetzt. Auf die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen entfallen anteilig 297.800 EUR. Der Umlagesatz beträgt 18,27 %.

 

Finanzhaushalt

 

Im Finanzplan werden der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs- und Investitionstätigkeit auf 2.359.800 EUR und der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 2.747.100 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 387.300 EUR aus.

 

Die veranschlagten Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit haben ein Volumen von 747.300 EUR. Hiervon entfallen 636.000 EUR auf den Erwerb des Klüvergrundstücks und 4.000 EUR für Grunderwerbszwecke im Abwasserbereich. Für den Erwerb von beweglichem Vermögen werden insgesamt 10.000 EUR im Bereich Feuerwehr und Abwasser bereitgestellt. Zudem sind weitere Baumaßnahmen im Abwasserbereich mit 40.000 EUR veranschlagt und 57.300 EUR für die Tilgung der laufenden Kredite.

 

Es ist eine weitere Kreditaufnahme mit der Restkreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2016 zur Finanzierung des Neubaus in der Rosentwiete 32a geplant. Die Mittel wurden im Haushaltsjahr 2016 noch nicht benötigt.

Die weiteren Maßnahmen werden über die liquiden Mittel der Gemeinde abgedeckt.

 

Der Finanzausschuss der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss.

 


Beschlussvorschlag:

 

a)      Die Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2017 wird gemäß beigefügtem Entwurf vom 14. November 2016 beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

Haushaltsentwurf 2017 vom 14. November 2016

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1 - Deckblatt (67 KB)      
Anlage 2 2 2 - Inhaltsverzeichnis (62 KB)      
Anlage 3 3 3 - Haushaltssatzung (81 KB)      
Anlage 4 4 4 - Vorbericht (433 KB)      
Anlage 5 5 5 - Gesamtproduktplan (189 KB)      
Anlage 6 6 6 - Haushaltsquerschnitt (245 KB)      
Anlage 7 7 7 - Ergebnisplan inkl. Finanzplan (1665 KB)      

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