Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-263
|
|
Sachverhalt:
Die Gebührenkalkulation für die Schmutzwassergebühren der Gemeinde Osterhorn wurde zuletzt für die Jahre 2016 – 2016 aufgestellt und verliert damit ihre Wirkung zum 31.12.2016 wegen Ablauf des Kalkulationszeitraumes.
Es war daher notwendig, die Gebührenvorkalkulationen für die Jahre 2014 – 2016 nachzukalkulieren, um etwaige Unter- bzw. Überschüsse feststellen zu können.
Ergebnis der Nachkalkulation 2014 -2016:
die Vorkalkulation 2017 bis 2019 baut auf die Nachkalkulationen der Jahre 2014 bis 2016 auf. Die Nachkalkulationen für 2014- 2016 wurden durchgeführt, wobei das noch nicht beendete Jahr 2016 als „Zwischenkalkulation“ berücksichtigt worden ist; die aktuellen Haushaltszahlen sind insoweit auf den 31.12.2016 hochgerechnet worden.
In den Unterhaltungsaufwendungen (Sachkonto 522100 und 522130 und 543105) gebuchte Kosten für optische Inspektionen und die Kanalkatastererstellung sind aktiviert worden und werden über eine Nutzungsdauer abgeschrieben, so dass der tatsächliche Aufwand im Aufwandsjahr nicht gebührenerhöhend wirkt, sondern auch in den Folgejahren berücksichtigt wird.
Aus den Anlagen 3 bis 5 der beigefügten Kalkulation ist erkennbar, dass der abgelaufene Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016 mit einer Unterdeckung von -10.978 € abschließt. Diese Unterdeckung ist zum Teil verrechenbar mit den aus der vorherigen Kalkulation festgestellten Überschüssen aus den Jahren 2010 bis 2012 (+22.559 €). Obwohl der gesetzliche Ausgleichszeitraum für die Rest-Überschüsse von 11.581 € abgelaufen ist, wird empfohlen, diesen Restüberschuss ab 2017 dem Gebührenzahler zurückzuzahlen. Dies entlastet die neue Gebühr um 0,29 €/m³.
Dies ist nur möglich, weil es sich um noch nicht ausgeglichene Überschüsse handelt, auf deren Grundlage sich die Gemeinde nicht zulasten des Gebührenzahlers mit allg. Deckungsmitteln versorgen sollte; im anderen Fall von nicht ausgeglichenen Unterdeckungen hätte die Gemeinde kein Recht zur Nachholung gehabt.
Vorkalkulation 2017 -2019:
Die Mischwasserkanäle werden kalkulatorisch über eine Nutzungsdauer von 60 Jahren abgeschrieben. Die Grundgebührensätze sind leicht erhöht und „begradigt“; das Grundgebührenaufkommen beträgt damit pro Jahr etwa 6.500 € und macht somit ca. 74 % der Fixkosten aus.
Von den HH-Plan-Ansätzen 2017 ist in der Vorkalkulation bei den Unterhaltungskosten nach unten abgewichen worden. Der geplante Ansatz von 2.500 € (Sachkonto 522100) wurde für die Kalkulation auf 1.000 € festgelegt. Damit wurde der Tendenz der Entwicklung der Unterhaltungskosten basierend auf den Jahren 2014 bis 2016 Rechnung getragen. Gemäß Auskunft des zuständigen Fachbereiches sind auch keine besonderen Unterhaltungsmaßnahmen ab 2017 geplant, die eine derartige Erhöhung rechtfertigen würden.
Die Bewirtschaftungskosten (524122) sind von 715 € auf 200 € p.a. herabgesetzt worden. Dies betrifft den Stromverbrauch einer Pumpe in der TKA. Es wurde festgestellt, dass Stromverbrauch in der natürlich belüfteten TKA nicht permanent anfällt. In den Jahren 2014 und 2015 gemäß vorliegender Endabrechnungen wurde kein Strom verbraucht. Daher wirdr einen Durchschnittsansatz für sachgerecht eingestuft.
Die größte Position bildet mit 10 T€ p.a. die Zuführung zur Entschlammungsrückstellung. Die letzte Entschlammung hat lt. Auskunft in 2011 stattgefunden und hat ca. 100 T€ gekostet. Die Annahme lautet, dass die nächste Entschlammung voraussichtlich nach 10 Jahren stattfinden könnte, so dass pro Jahr 10 T€ angesammelt werden müssten.
Nach den Aufzeichnungen über abgerechnete Schmutzwassergebühren aus 2014 und 2015 beträgt die jährliche Kubikmeterzahl im Durchschnitt 15.700 cbm. Durch diesen Teiler sind die sich aus dem BAB (Anlage 2) ergebenden Kosten der Schmutzwasserbeseitigung zu dividieren.
Der so ermittelte Zusatzgebührensatz beträgt für den 3-Jahres-Kalkulationszeitraum 1,45 €/m³. Verrechnet man die o.g. Überschüsse (0,29 €/m³) ergibt sich ein Gebührensatz von 1,16 €/m³.
Beschlussvorschlag:
Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung (Schmutzwassergebührensatzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
1. Nachtragssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung
Gebührenkalkulation Schmutzwasser 2017 -2019
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | 1. Nachtragssatzung Schmutzwassergebühren Osterhorn zum 1.1.2017 (126 KB) | |||
![]() |
2 | Gebührenkalkulation Schmutzwasser 2017 -2019 (3396 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76