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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2016-260  

Betreff: 1. Nachtragssatzung zur Abwassergebührensatzung
hier: Nachkalkulationen 2014 - 2016 und Festsetzung der Abwassergebühren ab 2017 - 2019
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Lange, Klaus
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Bokel Vorberatung
15.11.2016 
Sitzung des Finanzausschusses Bokel ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
08.12.2016 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Gebührenkalkulation für die Schmutzwassergebühren der Gemeinde Bokel wurde zuletzt für die Jahre 2014 – 2016 aufgestellt und verliert damit Ihre Wirkung zum 31.12.2016.

 

 

Daher war es notwendig die Gebührenvorkalkulationen für die Jahre 2014 – 2016 nachzukalkulieren, um etwaige Unter- bzw. Überdeckungen feststellen zu können und eine neue Gebührenkalkulation für die Jahre 2017 – 2019 aufstellen zu können.

 

 

Da die Gemeinde Bokel überwiegend über eine Mischwasserkanalisation und in geringerem Umfang über Trennkanäle verfügt, waren die Kosten anhand der sog. Drei-Kanal-Theorie in Schmutz- und Regenwasserbestandteile aufzuteilen. Die Aufteilung der Kosten gibt der Betriebsabrechnungsbogen (BAB) wieder (Anlage 2 der beigefügten Kalkulation).

 

 

Weil satzungsgemäß bisher lediglich eine Schmutzwassergebühr erhoben wird, sind lediglich die ausgewiesenen Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung relevant. Dargestellt sind nachrichtlich aber auch die Kostendeckungsbedarfe für die Einrichtung der Niederschlagswasserbeseitigung.

 

 

Für die Schmutzwassergebühr umlagefähig sind insgesamt Kosten von 252.266 € (Drei-Jahres-Zeitraum!), wovon 90.792 € über Grundgebühren gedeckt werden. Die übrigen Kosten von 161.474 € sind über Zusatzgebühren zu entrichten.

 

 

In die Vorkalkulation 2014 bis 2016 war der Vortrag von Unterdeckungen aus Vorjahren (16.880 €) einbezogen worden. Die Nachkalkulationen 2014 bis 2016 weisen Überdeckungen von insgesamt 12.770 €, die damit vollständig verrechnet werden. Auf 2017 bis 2019 vortragsfähige Über- oder Unterdeckungen sind demzufolge nicht mehr vorhanden.

 

 

 

Nach der Ermittlung der notwendigen Gebührensätze ergeben sich folgende neue Gebührensätze, die in der anliegenden 1. Nachtragssatzung eingepflegt sind und zur Beschlussfassung vorgelegt werden:

 

Grundgebühr Qn 2,512,00/Monat(bisher: 12,72/Monat)

Grundgebühr Qn 6,030,00/Monat(bisher 30,52/Monat)

Grundgebühr Qn 1050,00/Monat(bihser 50;86/Monat)

 

Zusatzgebühr 2,29/cbm Schmutzwasser

 

jeweils für den 3-Jahreszeitraum 1.1.2017 bis 31.12.2019

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die 1. Nachtragssatzung der Satzung über die Erhebung vo Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbesetitung (Schmutzwassergebührenstzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

Kalkulation der Schmutzwassergebühren für die Kalkulationsperiode 2017 – 2019

 

1.Nachtragssatzung der Satzung über die Erhebung vo Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbesetitung (Schmutzwassergebührensatzung)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bokel Gebührenkalkulation Schmutzwasser 2017 - 2019 (3426 KB)      
Anlage 2 2 1. Nachtragssatzung Schmutzwassergebühren Bokel zum 1.1.2017 (125 KB)      

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