Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-229
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Sachverhalt:
Mitte September 2016 musste die Entscheidung getroffen werden, die Einführung der doppischen Haushaltsführung bei der Stadt Barmstedt zu verschieben.
Maßgebend dafür waren im Wesentlichen zwei Gründe:
Bei einem Inhouse-Workshop unseres Haushalts-Softwareherstellers „H&H“ wurde auch eine Bestandsaufnahme der zu erledigenden Restarbeiten durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass Arbeiten in der Kasse, die vor dem Umstieg durchgeführt werden sollten, in erheblichem Umfang vorhanden sind. Ohne deren Erledigung führt ein Umstieg zu nicht einzuschätzenden Problemen in Umfang und Art. Diese Arbeiten sind in derart großer Menge vorhanden, dass ein rechtzeitiges Erledigen nicht mehr vor dem Jahreswechsel bzw. einem möglichen Umstieg zu diesem Zeitpunkt und möglichweise auch weit danach nicht gelingen wird. Diese Arbeiten waren bereits vor den personellen Veränderungen im Bereich Finanzen vorhanden, der Personalausfall in der Kasse und die daraus resultierende Notwendigkeit, Tagesabschlüsse nachbuchen zu müssen, verstärkten das Problem. Die Verschiebung wurde deshalb seitens H&H empfohlen.
U.a. aufgrund dieser Problematik hat auch die Kommunalaufsicht des Kreises Pinneberg in einem Gespräch am 15.07.2016 den Aufschub der Einführung der doppischen Haushaltsführung als Erleichterung bei der Bewältigung der Probleme in der Kasse empfohlen.
Der Haushaltserlass 2017 des Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten vom 08.09.2016 weist nun schon zum zweiten Male darauf hin, dass bei Gemeinden, die nach Einführung der Doppik keine Jahresabschlüsse haben, für genehmigungspflichtige Festsetzungen in den Haushaltssatzungen die Kommunalaufsichtsbehörde die Genehmigungen nicht erteilen oder wenigstens zurückstellen kann. Erst wenn Jahresabschlüsse vorhanden sind, die weniger als drei Jahre alt sind (also 2014 oder jünger), kann eine Wiederaufnahme der Genehmigungsverfahren in Aussicht gestellt werden. Davon betroffene Gemeinden können damit insbesondere keine Genehmigungen für Kreditaufnahmen erhalten, die Handlungsfähigkeit dieser Gemeinden ist dann stark eingeschränkt.
Bei den bereits in die doppische Buchführung überführten Haushalten des Amtes Hörnerkirchen und deren Gemeinden liegen in vier Fällen Abschlüsse lediglich des Jahres 2013 vor, einmal des Jahres 2014. Bei drei Gemeinden sind zudem noch die Eröffnungsbilanzen zu erstellen. Dieser Rückstand begründet sich im Wesentlichen darin, dass die Erstellung von Eröffnungsbilanzen und die begonnene gleichzeitige Erfassung der Vermögenswerte der Stadt (notwendig nun auch in kameralen Haushalten wegen der daraus abzuleitenden Abschreibungen) sehr zeitintensiv waren bzw. sind. Damit sind nahezu alle Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen von der geschilderten Lage betroffen, so dass zwingend bei der Erstellung der dortigen Abschlüsse ein Schwerpunkt zu setzen ist, damit diese handlungsfähig bleiben.
Zu erwähnen ist, dass innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft die Stadt Barmstedt als einzige Verwaltungseinheit einen aktuellen Stand der Finanzen anhand beschlossener Haushalte und Jahresrechnungen hat.
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