Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-227
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Sachverhalt:
Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2017 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.
Ergebnishaushalt
Der Ergebnishaushaltsplan ist im Haushaltsjahr 2017 ausgeglichen. Der Gesamtbetrag der Erträge und Aufwendungen wird auf 1.697.500 EUR festgesetzt.
Die Stadt Barmstedt und das Amt Hörnerkirchen haben mit öffentlich-rechtlichem Vertrag vom 15. November 2006 mit Wirkung ab 01. Januar 2008 die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft gemäß § 19 a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vereinbart. Die Bediensteten der Kernverwaltung des Amtes Hörnerkirchen wechselten zu diesem Zeitpunkt in den Dienst der Stadt Barmstedt. Das Amt Hörnerkirchen zahlt der Stadt Barmstedt zum Ausgleich eine Pauschale von 22 % der für die Gesamtverwaltung aufzuwendenden Personalausgaben. Der Ausgleichsbetrag wird als Vorauszahlung erhoben. Die Abrechnung erfolgt jeweils im Folgejahr nach Vorliegen des Jahresabschlussergebnisses. Für 2017 wurde die zu leistende Vorauszahlung mit 672.800 EUR geplant. Die Vorauszahlungen für 2016 beliefen sich auf 612.000 EUR. Die endgültige Abrechnung für das Haushaltsjahr 2016 kann erst mit dem Jahresabschluss erstellt werden.
Die eigenen Personalausgaben des Amtes Hörnerkirchen belaufen sich auf insgesamt 170.800 EUR (Vorjahr 2016 = 159.900 EUR). Die gestiegenen Personalkosten hängen mit diversen Tarifanpassungen zusammen. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beläuft sich weiterhin auf 3,17 Stellen.
Die Umlage für die Grundschule Hörnerkirchen wird auf 366.400 EUR (2016 = 312.800 EUR) festgesetzt. Für die amtsangehörigen Gemeinden ergeben sich im Einzelnen folgende Teilbeträge:
Bokel | 49.616,67 EUR |
Brande-Hörnerkirchen | 133.583,33 EUR |
Osterhorn | 42.937,50 EUR |
Westerhorn | 140.262,50 EUR |
Summe | 366.400,00 EUR |
Mit der Schulumlage werden die nicht gedeckten Teilaufwendungen inkl. aller Abschreibungen der Produkte 211010 - Grundschule Hörnerkirchen -, 241010 - Schülerbeförderung -, 243010 - Schulsozialarbeit - sowie die Zinsen für Kredite, die für schulische Zwecke aufgenommen wurden, finanziert. Die Berechnung der Schulumlage ist der Haushaltssatzung beigefügt.
Die Amtsumlage wird vorläufig in Höhe von 763.500 EUR (2016 = 784.800 EUR) erhoben. Der Umlagesatz beträgt 18,27 %. Für die amtsangehörigen Gemeinden ergeben sich im Einzelnen folgende Teilbeträge:
Bokel | 121.742,31 EUR |
Brande-Hörnerkirchen | 297.762,84 EUR |
Osterhorn | 77.493,18 EUR |
Westerhorn | 266.501,61 EUR |
Summe | 763.500,00 EUR |
Die Berechnung der Amtsumlage ist der Haushaltssatzung beigefügt. Die endgültige Abrechnung kann erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten durchgeführt werden.
Finanzhaushalt
Im Finanzhaushaltsplan wurde der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs- und Investitionstätigkeit auf 1.676.300 EUR und der Auszahlungen aus laufender Verwaltungs- und Investitionstätigkeit auf 1.727.800 EUR festgesetzt. Der Finanzhaushaltsplan weist somit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 51.500 EUR aus.
Die Grunderwerbskosten für das KiTa-Grundstück Küsterkoppel sind mit 5.200 EUR veranschlagt. Hierbei handelt es sich um die ratenweise Zahlung des bis einschließlich 2007 gestundeten Kaufpreises von 100.000 DM = 51.129,18 EUR. Seit 2008 wird der Kaufpreis mit 10 gleichen Jahresraten getilgt. Die Finanzierung erfolgt durch eine Entnahme aus den liquiden Mittel (Sparbuch) des Amtes Hörnerkirchen.
Die Tilgung von Kreditverbindlichkeiten ist mit 171.700 EUR die größte Position im investiven Bereich. Diese Verbindlichkeiten sind hauptsächlich durch den Breitbandausbau entstanden.
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2016 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2020 wird gemäß dem Entwurf vom 28. Oktober 2016 beschlossen.
Der Amtsausschuss nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
ergeben sich aus dem beigefügten Haushaltsentwurf
Anlage/n:
Haushaltsentwurf 2017 vom 28. Oktober 2016
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de