Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-210
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Sachverhalt:
Im Jahr 2013 hat die Gemeinde Westerhorn beschlossen die Familienbildungsstätte Elmshorn während des Zeitraumes 2013 bis 2016 mit einem jährlichen Festzuschuss in Höhe von 250,00 € zu bezuschussen. Dies ist auch so erfolgt.
Per Antrag vom 08.06.2016 wurde nun erneut um eine institutionelle Förderung für das Jahr 2017 gebeten.
Laut Auskunft der Familienbildungsstätte Elmshorn werden 39 Teilnehmer aus Westerhorn betreut. Dieser Anteil entspricht einem Aufwand von 1,1 %, so dass anteilige Kosten in Höhe von 421,59 € entstehen.
Die Trägerschaft der Familienbildungsstätte Elmshorn wird voraussichtlich noch in diesem Jahr auf die Gemeinnützige Perspektive GmbH übertragen, an dem bisherigen Umfang der zur Verfügung gestellten Leistungen soll sich auch nach dem Trägerwechsel nichts ändern.
Die Gemeinde Westerhorn sollte sich daher nun entscheiden, ob ein Zuschuss für die institutionelle Förderung in der genannten Höhe getätigt werden soll. Im Hinblick auf den bevorstehenden Trägerwechsel wird jedoch empfohlen, lediglich einen Zuschuss für 2017 zu gewähren, um die Güte der geleisteten Arbeit unter dem neuen Träger im kommenden Jahr erneut beurteilen zu können
Der Finanzausschuss Westerhorn empfiehlt der Gemeindevertretung Westerhorn folgenden Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Westerhorn beschließt die Familienbildungsstätte Elmshorn auch unter dem neuen Träger eine institutionelle Förderung 2017 in Höhe von 421,59 € zu gewähren.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsentwurf wurden bereits Mittel in beantragter Höhe eingestellt.
Anlage/n:
Antrag institutionelle Förderung, Familienbildungsstätte Elmshorn
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag institutionelle Förderung, Familienbildungsstätte Elmshorn (981 KB) |
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