Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-208
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Sachverhalt:
Im Jahr 2013 hat die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beschlossen die Familienbildungsstätte Elmshorn während des Zeitraumes 2013 bis 2016 mit einem jährlichen Festzuschuss in Höhe von 350,00 € zu bezuschussen. Dies ist auch so erfolgt.
Per Antrag vom 08.06.2016 wurde nun erneut um eine institutionelle Förderung für das Jahr 2017 gebeten.
Laut Auskunft der Familienbildungsstätte Elmshorn werden 22 Teilnehmer aus Brande-Hörnerkirchen betreut. Dieser Anteil entspricht einem Aufwand von 0,62 %, so dass anteilige Kosten in Höhe von 237,62 € entstehen.
Die Trägerschaft der Familienbildungsstätte Elmshorn wird voraussichtlich noch in diesem Jahr auf die Gemeinnützige Perspektive GmbH übertragen, an dem bisherigen Umfang der zur Verfügung gestellten Leistungen soll sich auch nach dem Trägerwechsel nichts ändern.
Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen sollte sich daher nun entscheiden, ob ein Zuschuss für die institutionelle Förderung in der genannten Höhe getätigt werden soll. Im Hinblick auf den bevorstehenden Trägerwechsel wird jedoch empfohlen, lediglich einen Zuschuss für 2017 zu gewähren, um die Güte der geleisteten Arbeit unter dem neuen Träger im kommenden Jahr erneut beurteilen zu können.
Der Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen empfiehlt der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen folgenden Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen beschließt die Familienbildungsstätte Elmshorn auch unter dem neuen Träger eine institutionelle Förderung für 2017 in Höhe von 237,62 € zu gewähren.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsentwurf wurden bereits Mittel in beantragter Höher eingestellt.
Anlage/n:
Antrag institutionelle Förderung, Familienbildungsstätte Elmshorn
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Anlagen: | |||||
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1 | Antrag institutionelle Förderung, Familienbildungsstätte Elmshorn (981 KB) |
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