Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-207
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Sachverhalt:
Im Jahr 2013 hat die Gemeinde Bokel beschlossen die Familienbildungsstätte Elmshorn während des Zeitraumes 2013 bis 2016 mit einem jährlichen Festzuschuss in Höhe von 160,00 € zu beteiligen. Dies ist auch so erfolgt.
Per Antrag vom 08.06.2016 wurde nun erneut um eine institutionelle Förderung für das Jahr 2017 gebeten.
Laut Auskunft der Familienbildungsstätte Elmshorn werden 19 Teilnehmer aus Bokel betreut. Dieser Anteil entspricht einem Aufwand von 0,54 %, so dass anteilige Kosten in Höhe von 206,96 € entstehen.
Die Trägerschaft der Familienbildungsstätte Elmshorn wird voraussichtlich noch in diesem Jahr auf die Gemeinnützige Perspektive GmbH übertragen, an dem bisherigen Umfang der zur Verfügung gestellten Leistungen soll sich auch nach dem Trägerwechsel nichts ändern.
Die Gemeinde Bokel sollte sich daher nun entscheiden, ob ein Zuschuss für die institutionelle Förderung in der genannten Höhe getätigt werden soll. Im Hinblick auf den bevorstehenden Trägerwechsel wird jedoch empfohlen, lediglich einen Zuschuss für 2017 zu gewähren, um die Güte der geleisteten Arbeit unter dem neuen Träger im kommenden Jahr erneut beurteilen zu können.
Der Finanzausschuss Bokel empfiehlt der Gemeindevertretung Bokel folgenden Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bokel beschließt die Familienbildungsstätte Elmshorn auch unter dem neuen Träger eine institutionelle Förderung für 2017 in Höhe von 206,96 € zu gewähren.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsentwurf wurden bereits Mittel in beantragter Höhe eingestellt.
Anlage/n:
Antrag institutionelle Förderung, Familienbildungsstätte Elmshorn
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Anlagen: | |||||
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1 | Antrag institutionelle Förderung, Familienbildungsstätte Elmshorn (981 KB) |
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