Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-202
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Sachverhalt:
Die Landesregierung hat im Juni dieses Jahres einen neuen Erlass mit aktualisierten Kriterienkatalogen zur Windenergieplanung herausgegeben. Hauptsächlich geht es in diesem Erlass um veränderte oder spezieller definierte Abstandsflächen um z.B. Einzelhäuser, Splittersiedlungen im Außenbereich sowie um Gewerbegebiete, Siedlungsbereiche mit Wohn- und Erholungsfunktion nach § 30 und 34 BauGB, Waldabstandsflächen und ähnlichem herum. Die Gemeinde Bokel ist hiervon betroffen, weil im nördlichen Teil der Gemeinde in den Bereichen Vossbarg und Hingstheider Moor seit Anfang des Jahres Eignungsflächen ausgewiesen worden sind. Die Nachbargemeinde Föhrden-Barl hat sich hierzu bereits mehrfach in den politischen Gremien sowie eine schriftliche Bürgerbefragung und einen Bürgerentscheid mit diesem Thema befasst und steht den Planungen aus vielen dargestellten Gründen mehrheitlich negativ gegenüber. Die Aussagen hierzu liegen der Gemeinde Bokel vor.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen:
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