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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2016-202  

Betreff: Ausweisung von Windenergieeignungsflächen in der Gemeinde Bokel
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bau- und Wegeausschuss Bokel Vorberatung
27.09.2016 
Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Bokel (offen)   
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
06.10.2016 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Landesregierung hat im Juni dieses Jahres einen neuen Erlass mit aktualisierten Kriterienkatalogen zur Windenergieplanung herausgegeben. Hauptsächlich geht es in diesem Erlass um veränderte oder spezieller definierte Abstandsflächen um z.B. Einzelhäuser, Splittersiedlungen im Außenbereich sowie um Gewerbegebiete, Siedlungsbereiche mit Wohn- und Erholungsfunktion nach § 30 und 34 BauGB, Waldabstandsflächen und ähnlichem herum. Die Gemeinde Bokel ist hiervon betroffen, weil im nördlichen Teil der Gemeinde in den Bereichen Vossbarg und Hingstheider Moor seit Anfang des Jahres Eignungsflächen ausgewiesen worden sind. Die Nachbargemeinde Föhrden-Barl hat sich hierzu bereits mehrfach in den politischen Gremien sowie eine schriftliche Bürgerbefragung und einen Bürgerentscheid  mit diesem Thema befasst und steht den Planungen aus vielen dargestellten Gründen mehrheitlich negativ gegenüber. Die Aussagen hierzu liegen der Gemeinde Bokel vor.

 


Beschlussvorschlag:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

-/-

 


Anlage/n:

Lageplan Windenergieeignungsflächen

Aussagen der Gemeinde Föhrden-Barl

Erlass vom 29.04.2016

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Windenergieeignungsflächen in der Gemeinde Bokel (535 KB)      
Anlage 1 2 Windkraft_Stellungnahme_FoerdenBarl (34 KB)      
Anlage 3 3 info 6916 Anlage Planungserlass_Windflaechen (728 KB)      
Anlage 4 4 info 6916 Windenergieplanung Kriterienkataloge (43 KB)      

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