Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-192
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Sachverhalt:
Es gibt grundsätzlich zwei rechtliche Möglichkeiten eine Wasserversorgung zu betreiben. Zum einen auf privatrechtlicher Basis, dazu gehören dann Preise und Allgemeine Versorgungsbedingungen, zum anderen auf Basis Öffentlich-rechtlicher Gebühren (gemäß dem Kommunalen Abgaben Gesetz), dazu gehören dann Gebührenbescheide und Satzungen. In Barmstedt wird zur Zeit die erstgenannte Variante praktiziert. Die markantesten Unterschiede haben wir in folgender Tabelle gegenüber gestellt:
Stellungnahme der Stadtwerke:
Für die vorgeschlagene Umstellung auf Öffentlich-rechtliche Wassergebühren gibt es einen wesentlichen Beweggrund: Für die Stadtwerke galt stets die politische Vorgabe den Wasserversorgungsbereich als kostendeckende Sparte zu betreiben und keine Gewinne, jedoch auch keine Verluste, mit dem Lebensmittel Wasser zu erzielen. Erforderliche Wasserpreisanpassungen, um diese Vorgaben zu erreichen, waren dennoch notwendig. Die daraus resultierenden politischen Diskussionen waren teilweise kontrovers.
Eine Umstellung auf Satzung würde die bestehende Vorgabe zur Einhaltung des Kostendeckungsprinzips erfüllen, da dieser Ansatz die Grundlage für alle Gesetze des KAG darstellt. Zahlreiche Rechtsprechungen definieren sehr genau, was in die Vor- und Nachkalkulationen der Wassergebühr einzubeziehen ist und was nicht. Eine Anwendung des KAG würde somit die Arbeit der Stadtwerke vereinfachen und politische Meinungsverschiedenheiten beseitigen, da die Freiheitsgrade bei einer freien Preisgestaltung durch das klar definierte KAG ersetzt würden.
Eine Trinkwassergebühr würde dann nach den gleichen rechtlichen Grundsätzen wie eine Abwassergebühr ermittelt werden und den politischen Gremien zur Kenntnis gegeben werden. Eine Möglichkeit zur Einflussnahme auf den „Preis“ bestünde dann nicht mehr.
Der als Vorlage bereitgestellte Entwurf sieht einen Anschluss- und Benutzungszwang vor, welcher jedoch Ausnahmemöglichkeiten beinhaltet.
Die Satzung (bzw. beide Satzungen) erstrecken sich über das gesamte Versorgungsnetz und somit auch auf Teilbereiche der Gemeinden Bokholt-Hanredder und Heede. Sollte die Umstellung dem Grunde nach durch den Werkausschuss befürwortet werden, würde die Werkleitung die politischen Vertreter der Nachbargemeinden über die Absichten und Satzungsentwürfe informieren, damit ggf. ein gemeindeübergreifender Konsens über konkrete Inhalte erfolgen kann.
Da wir für die bisherige Wasserpreiskalkulation bereits die Vorgaben des KAG (freiwillig) angewandt haben, wird es eine Preisänderung aufgrund der Systemumstellung nicht geben. Spätere Gebührenerhöhungen und –senkungen ergeben sich dann zwangsweise aus der Kostenentwicklung.
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die Umstellung der Wasserversorgung auf Öffentlich-rechtliche Gebühren zum 01.01.2017 gemäß den Satzungsentwürfen vorzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Zuständig sind der Werkausschuss und die Stadtvertretung
Anlage/n:
Anlage 1 Entwurf Wassersatzung
Anlage 2 Entwurf Abgabensatzung Wasserversorgung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 2016-192 Anlage 1 Entwurf Satzung Wasserversorgung (372 KB) | |||
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2 | 2016-192 Anlage 2 Entwurf Abgabensatzung Wasserversorgung (335 KB) |
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