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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2008-180  

Betreff: Anpassung der Strompreise zum 01.02.2009
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Fred FreyermuthAktenzeichen:0
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
Beratungsfolge:
Werkausschuss Barmstedt Vorberatung
19.11.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werkausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
09.12.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Beschaffung des Stromes für das Jahr 2009 ist nunmehr fast abgeschlossen. Es wurde wie üblich in mehreren Tranchen eingekauft, sodass sich ein Durchschnitt aus den hohen Energiepreisen zu Beginn der Beschaffung und den aktuell niedrigeren Preisen der letzten Wochen ergeben hat. Alle Sondervertragskunden in Barmstedt und auch außerhalb von Barmstedt haben für 2009 bereits neue Angebote erhalten. Dort wurden die erforderlichen Anpassungen durch die gestiegenen Beschaffungskosten umgesetzt. Die Anpassung der Grundversorgungstarife kann aufgrund der vorgeschriebenen Frist erst zum 01.02.2009 erfolgen. Die nicht erzielten Mehreinnahmen des Januars wurden nicht in die Preisanpassung eingepreist.

 

    Stellungnahme der Stadtwerke

Die Werkleitung empfiehlt eine Anpassung der Grundversorgungstarife zum 01.02.2009 gemäß Anlage „Grundversorgung Strom zum Februar 2009“, um der Entwicklung der Einkaufskonditionen gerecht zu werden.

Die absolute Anpassung beträgt im Grundversorgungstarif 1,126 Ct/kWh netto. Jahresanteilig betrachtet entspricht sie einer Anpassung von ca. 1 Ct/kWh netto.  Die Tarife für Wärmepumpen und Nachtstrom werden etwas stärker angehoben, um die Angleichung schrittweise fortzuführen

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtvertretung wird vorgeschlagen, die Anpassung der Grundversorgung Strom zum Februar 2009 gemäß Anlage zuzustimmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Zuständig ist die Stadtvertretung.

 

Anlage/n:

Anlage:

 

- Grundversorgung Strom

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Grundversorgung Strom zum Februar 2009 (13 KB)      

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