Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-114
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Sachverhalt:
Der Entwurf der 12. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtes Hörnerkirchen für
a) eine Teilfläche in der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet in der „Dorfstraße“ westlich der Straße „Im Hufeisen“ und südlich des „Birkenweges / Heßberg“ sowie
b) für eine Teilfläche in der Gemeinde Bokel für das Gebiet des Sportplatzes am „Fasanenweg 35“
hat in der Zeit vom 06. November 2015 bis zum 08. Dezember 2015 öffentlich zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft sowie im Bürgerbüro in Hörnerkirchen ausgelegen. Während dieser Zeit sind von der Öffentlichkeit keine Bedenken und Anregungen geäußert worden. Außerdem wurde in der Zeit das Beteiligungsverfahren nach § 4 Absatz 2 BauGB durchgeführt und die zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre Anregungen und Bedenken zu äußern. Diese sind in einer Abwägungsunterlage vom beauftragten Ingenieurbüro zusammengefasst worden. Mit dem Abwägungsbeschluss kann nun der abschließende Beschluss über die 12. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes gefasst werden.
Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung und während des Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB des Entwurfes der 12. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtes Hörnerkirchen abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Berücksichtigt wurden die Stellungnahmen:
- Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein,
- Wasserverband Krempermarsch,
- Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume SH, Technischer Umweltschutz,
- Kreis Pinneberg, Fachdienst Umwelt,
- Sielverband Kremper Au,
- NABU,
- Deutsche Telekom,
- AG-29
Die Verwaltungsgemeinschaft Barmstedt / Hörnerkirchen, Fachbereich Bürgerservice – Gebäude- und Flächenmanagement – wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
- Die Gemeindevertretung beschließt die 12. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtes Hörnerkirchen.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Die Verwaltungsgemeinschaft Barmstedt / Hörnerkirchen, Fachbereich Bürgerservice – Gebäude- und Flächenmanagement wird beauftragt, die 12. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtes Hörnerkirchen zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist dann anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
-/-
Anlage/n:
Abwägungsunterlage
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | WES15002_13004_4(2) (56 KB) |
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Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76