Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2008-178
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Sachverhalt:
Die in der beiliegenden Flurkarte kenntlich gemachte öffentliche Straßenfläche wird nicht mehr benötigt. Es handelt sich hierbei um die öffentliche Verkehrsfläche „ Am Schulkamp“ der Flur 3, Flurstück 142/1, mit einer Gesamtfläche von rd. 3.101 qm.
Nach § 8 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein i.d. Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 muss die Einziehung und Entwidmung einer öffentlichen Verkehrsfläche durch Beschluss der Gemeindevertretung erfolgen. Danach ist eine öffentliche Bekanntmachung im gemeindlichen Bekanntmachungskasten vorgeschrieben, wobei innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung Widerspruch eingelegt werden kann.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die öffentliche Straßenfläche „ Am Schulkamp „ ( Flur 3, Flurstück 142/1) in einer Gesamtgrösse von 3101 qm nach den Bestimmungen des Strassen- und Wegegesetzes (StrWG) für den öffentlichen Verkehr einzuziehen und danach zu entwidmen. Die Einziehung ist gemäß § 8 Abs. 1 StrWG öffentlich bekannt zu machen.
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