Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-088
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Sachverhalt:
Entwicklung der Einwohnerstruktur
Die Einwohnerzahl steigt weiterhin an. Mit Datum vom 31.12.2015 hat die Stadt Barmstedt 10.226 Einwohner und somit im Jahr 2015 einen Zuwachs um 104 Einwohner. Wie bereits in den Vorjahren liegt dies jedoch nicht an der Geburten/Sterberate sondern an den Zuwanderungen. Die Entwicklung der Einwohnerzahl ist in der folgenden Grafik dargestellt:
Mit 78 Geburten war im Jahre 2014 ein Aufschwung und mit 119 Sterbefällen ein Einwohnerrückgang um 41 Personen zu verzeichnen. Im Jahr 2015 ist ein Einwohnerrückgang auf Grund der Sterbefälle um 62 Personen zu verzeichnen.
Im Jahre 2015 sind 827 Personen zugezogen. Die Wanderungsgewinne und der Anstieg der Einwohnerzahlen ist damit zu begründen. Der absolut größte Altersteil der Zuziehenden ist im Alter zwischen 19 - 65 Jahren, d.h. im Abschnitt der Berufstätigen. Die Staffelung der Altersklassen ist im Gegensatz zum Vorjahr genauer gestaltet worden. Die Grafik macht deutlich, dass 42 % der Zuzüge durch Menschen zwischen 19-35 Jahren erfolgen.
Trotz der Zuwanderungen und dem Anstieg der Einwohnerzahlen haben sich keine signifikanten Änderungen in der Altersstruktur ergeben. Diese ist im Vergleich zum Vorjahr genauer gestaffelt worden.
Folgend die Entwicklungsdaten der Kinderzahlen nach den verschiedenen Altersklassen.
Die Zahl der in Barmstedt lebenden Ausländer hat sich mit 776 Personen in Hinblick auf die letzte Erhebung um 142 Personen erhöht. Die Anteile der Gruppen ist in der folgenden Grafik erkennbar und ist u.a. um die Staatsangehörigkeiten syrisch und afghanisch ergänzt worden.
Sozialdaten
Entwicklung der Arbeitslosigkeit nach SGB II / III
Die Arbeitslosenzahl verzeichnet mit 307 Personen im Jahre 2015 einen Rückgang um 14 Personen.
Entwicklung von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Leistungen nach dem SGB II erhalten Arbeitslose und sog. „Aufstocker“ (Erwerbstätige deren Einkommen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht), sowie Personen, die mit diesen Personen in Bedarfsgemeinschaft leben (Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, etc.).
Die Anzahl der Leistungsberechtigten Personen der Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch hat sich seit 2011 wie folgt entwickelt:
Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten Rentnerinnen und Rentner, sowie volljährige Personen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert im Sinne des Rentenrechtes sind, soweit sie Ihren täglichen Lebensunterhalt nicht selbständig bestreiten können.
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten Personen, die keinen Anspruch auf Grundsicherung oder auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) haben und Ihren täglichen Lebensunterhalt nicht selbständig bestreiten können. Im Regelfall sind dies Peronen, die befristet voll erwerbsgemindert sind.
Bei den Heimfällen handelt es sich um pflegebedürftige Personen, die in Pflegeeinrichtungen leben und die Kosten für die Einrichtung nicht selbst aufbringen können. Diese Personen erhalten Unterstützung im Rahmen des Siebten Kapitels des SGB XII.
Die Asylbewerberzahlen der durch das Sozialamt der Stadt Barmstedt durchschnittlich betreuten Personen:
Im Jahr 2015 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) insgesamt 476.649 formelle Asylanträge gestellt, 273.815 mehr als im Vorjahr. Allein 162.510 Asylbewerber kamen aus Syrien.
Unter den zehn Hauptherkunftsländern finden sich zudem vier aus der Balkanregion: Serbien, Kosovo, Mazedonien und Albanien. Zuzüglich der Asylbewerber aus Bosnien-Herzegowina und Montenegro kamen im Jahresdurchschnitt etwa 30 Prozent aller Asylbewerber aus den sechs Staaten des Westbalkans. Allerdings verringerte sich deren Anteil in der zweiten Jahreshälfte kontinuierlich und lag im Monat Dezember 2015 nur noch bei 8 Prozent von allen Asylbewerbern.
Im Jahr 2015 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 282.726 Entscheidungen (Vorjahr: 128.911) getroffen. Insgesamt 137.136 Personen erhielten im Jahr 2015 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (48,5 Prozent aller Asylbewerber). Zudem erhielten 1.707 Personen (0,6 Prozent) subsidiären Schutz und 2.072 Personen (0,7 Prozent) Abschiebungsschutz.
Ende Dezember 2015 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 364.664, davon 337.331 als Erstanträge und 27.333 als Folgeanträge (zum 31. Dezember 2014: 169.166 anhängige Verfahren, davon 150.257 Erst- und 18.909 Folgeanträge).
Anlage/n:
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