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Vorlage - VO/2016-079
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Sachverhalt:
Für das Jahr 2016 soll an der Grund- und Gemeinschaftsschule der II. BA für die Umgestaltung der Außenanlagen begonnen werden. Hierfür wurden 290.000,- € im Haushalt 2016 bereit gestellt.
Im Zuge der genaueren Planung und der damit verbundenen Kostenberechnung wurde festgestellt, dass die Umgestaltung voraussichtlich deutlich teurer werden wird. Dies wurde leider durch die Ausschreibungsergebnisse bestätigt.
Der günstigste Bieter endet mit einer Summe von brutto 316.272,45 €. Hinzu kommen noch die Nebenkosten in Höhe von knapp 52.000,- €. Insgesamt fehlen somit ca. 78.000,- €, um die Maßnahme wie geplant umsetzen zu können.
Aus diesem Grund wurde kurzfristig ein Gespräch mit der Schulleitung, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport, dem Planungsbüro sowie der Verwaltung geführt.
Als Ergebnis hieraus wurde vereinbart, zunächst auf die Ausstattungen zu verzichten, die, ohne Mehrkosten zu verursachen, auch noch zu einem späteren Zeitpunkt eingebaut werden können. So konnte die zu beauftragende Summe auf ca. 246.000,- € gesenkt werden.
Folgende Ausstattungen bzw. Pflanzungen wurden gestrichen:
Liegedecks, Rundbank, eine Sitzgruppe, Betonliegen, Schaukel, Versetzen verschiedener Ausstattungsgegenstände, Zaunbau in Hecken, Pflanzung von Bäumen, Vergrößerungen von Pflanzflächen, diverse kleinere Pflanzarbeiten.
Die Beteiligten waren sich allerdings einig, dass die Ausführung aller geplanten Leistungen wichtig und wünschenswert ist.
Als Folge der geplanten Einsparungen wurde der bereits gestellte Förderantrag beim Holsteiner Auenland entsprechend geändert. Nach Rücksprache mit dem LLUR wurde mitgeteilt, dass dies als unkritisch angesehen wird und mit einer Förderzusage voraussichtlich in der 16. KW gerechnet werden kann. Erst danach darf auch ein Bauauftrag erteilt werden.
Außerdem wurde das Gespräch mit dem günstigsten Bieter gesucht. Dieser hat bereits signalisiert, einer Auftragskürzung ohne Preiserhöhung zuzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Es wird empfohlen, die Nachbeauftragung der restlichen Maßnahmen im Jahr 2016 und entsprechende Änderung der Mittelveranschlagung im Nachtragshaushalt durchzuführen. Hierbei ist zu beachten, dass die Förderung in Höhe von 50.000,- bisher nicht in den Haushalt als Einnahme eingestellt wurde. Außerdem stehen aus dem I. BA durch wirtschaftliches Handeln noch eine Restsumme von ca. 21.000,- € auf dieser Haushaltstelle zu Verfügung. Die Pflanzung der Bäume soll durch eine noch ausstehende Ausgleichsmaßnahme aus einem B-Plangebiet finanziert werden. Somit würde der Haushalt nicht zusätzlich belastet werden, sondern lediglich Verschiebungen stattfinden.
Alternativ
Es wird beschlossen, einen dritten Bauabschnitt zu bilden und die restlichen Maßnahmen in 2017 durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mehrkosten in Höhe von ca. 70.000,- €, die allerdings durch Haushaltsreste und Förderung abgefedert werden.
Zusätzlich mögliche Mehrkosten durch allgemeine Preissteigerung bei Ausführung in 2017. Eine genaue Summe kann hier nicht genannt werden.
Anlage/n:
Gesamtplan II.BA, Streichungen sind grün markiert.
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Anlagen: | |||||
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1 | 2016-04-013 entfallenePositionen (508 KB) |
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