Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-076
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Sachverhalt:
Dem Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung wird der als Anhang beigefügte Jahresabschluss zum 31.12.2014 nebst Anlagen zur Prüfung vorgelegt.
Der Jahresabschluss 2014 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 19.417,74 EUR ab. Gemäß § 25 (3) GemHVO-Doppik darf die Ergebnisrücklage höchstens 25 % und soll mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen. Die Ergebnisrücklage entsteht durch Jahresüberschüsse und vermindert sich um Jahresfehlbeträge.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, die Ergebnisrücklage auf 25 % der Allgemeinen Rücklage aufzustocken um mögliche Jahresfehlbeträge in Folgejahren ausgleichen zu können. Die Allgemeine Rücklage würde sich dadurch um 13.243,62 EUR auf insgesamt 41.875,91 EUR und die Ergebnisrücklage um 6.174,12 EUR auf insgesamt 10.468,96 EUR erhöhen.
Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung schlägt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss vor.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss der Gemeinde Osterhorn zum Bilanzstichtag 31.12.2014 wird beschlossen. Der Empfehlung der Verwaltung hinsichtlich der Aufstockung der Allgemeinen Rücklage um 13.243,62 EUR und der Ergebnisrücklage um 6.174,12 EUR wird gefolgt.
Finanzielle Auswirkungen:
s. Anlagen
Anlage/n:
- Jahresabschluss der Gemeinde Osterhorn zum 31.12.2014 inkl. Anlangen
- Lagebericht der Gemeinde Osterhorn
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Anlagen: | |||||
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1 | 1. Jahresabschlluss 2014 der Gemeinde Osterhorn (311 KB) | |||
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2 | 2. Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung 2014 (1954 KB) | |||
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3 | 3. Lagebericht zum 31.12.2014 (286 KB) |
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