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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2016-054  

Betreff: Stellungnahme zur Prüfung der Jahresabschlüsse
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Yaka Oestreich
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westerhorn Kenntnisnahme
09.03.2016 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Zur anliegenden Anfrage bzgl. der ausstehenden Prüfungen des Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung folgende Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die kamerale Jahresabschlussprüfung gemäß § 93 GO ist eine klassische Belegprüfung. Die Erstellung des Jahresabschlusses ist weniger zeitintensiv und umfasst keine Vermögensüberprüfung/-bewertung. Daher konnte bei der Stadt Barmstedt bisher eine regelmäßige Prüfung der Jahresrechnung stattfinden.

 

Zur Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2014 und dem darauffolgenden Jahresabschlüssen ist das gesamte Vermögen der Gemeinde Westerhorn zu erfassen und bewerten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nach der Gemeindeordnung (§ 95 n GO) bei der Prüfung des Jahresabschlusses zu prüfen, ob

 

  • der Haushaltsplan eingehalten worden ist,
  • die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
  • bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,
  • das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
  • der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist und
  • der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist.

 

Gegenstand der Prüfung ist der Jahresabschluss gemäß  § 95 m GO und § 44 ff Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik). Dieser besteht im Einzelnen aus:

 

  • der Ergebnisrechnung,
  • der Finanzrechnung,
  • den Teilrechnungen,
  • der Bilanz und
  • dem Anhang.

 

Die Prüfungsaufgaben sind somit vielschichtiger als die Prüfung der Jahresrechnung in der Kameralistik.

 

Eine Teilprüfung der Belege wird seitens der Verwaltung als nicht sinnvoll erachtet, da noch nicht alle Buchungen zur Eröffnungsbilanz und den Jahresabschlüssen erfolgt sind und somit weitere Belege hinzukommen.

 

Mit Fertigstellung der Eröffnungsbilanz wird von seitens der Verwaltung umgehend mit der Ausschussvorsitzenden hinsichtlich des Prüfungstermins Kontakt aufgenommen.

 

 


Anlage/n:

Anfrage Jahresabschluss vom 26.02.2016

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anfrage Jahresabschlussprüfung v. 26.02.16 (67 KB)      

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