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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2008-168  

Betreff: B-Plan Nr. 68 nördlich AKN-Bahnlinie/südlich Gebrüderstraße/östlich Mühlenstraße/westlich Nappenhorn, Veränderungssperre
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung Beteiligt:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
28.10.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Sachverhalt:

 

Für das Gebiet nördlich AKN-Bahnlinie / südlich Gebrüderstraße / östlich Mühlenstraße / westlich Nappenhorn hat das Stadtplanungsbüro Maysack-Sommerfeld im Herbst 2007 eine Planung vorgestellt, die eine städtebauliche Neuordnung für das Areal in Form von Wohnbebauung vorsieht. Für eine Teilfläche des Gebietes wurde der Verwaltung im Dezember 2007 eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einzelhandelsunternehmens vorgelegt. Aufgrund der dort geltenden Bauvorschriften wäre eine solche Nutzung an dieser Stelle zulässig. Großflächiger Einzelhandel entspricht jedoch nicht den beschriebenen Zielen des im Verfahren befindlichen Bebauungsplan-Vorentwurfes Nr. 68 und soll daher ausgeschlossen werden. Die Standort-Schwerpunkte für großflächigen Einzelhandel sind für andere Flächen im Stadtgebiet vorgesehen. Der mittlerweile eingegangene Bauantrag wurde auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses zunächst um ein Jahr zurückgestellt.

Um die städtebaulichen Ziele zu sichern, wird es daher notwendig, eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes Nr. 68 zu beschließen.

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

Satzung – Veränderungssperre: Bebauungsplan Nr. 68 für den Bereich „nördlich AKN-Bahnlinie/südlich Gebrüderstraße/östlich Mühlenstraße/westlich Nappenhorn“

 

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund des § 16 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 2004 (BGBl. I, S. 2414) in der zuletzt geänderten geltenden Fassung und des § 4 der Gemeindeordnung für das Land Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO) vom 28.02.2003 (GVOBl. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.10.2007 (GVOBl. S. 452), beschließt die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt am .......... folgende Satzung:

 

§ 1

Die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt hat am 11.12.2007 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68 beschlossen. Zur Sicherung der Planung wird für das in § 2 näher beschriebene Gebiet eine Veränderungssperre gem. § 14 Abs.1 BauGB erlassen.

 

§ 2

Die Veränderungssperre erstreckt sich auf das Gebiet für den Bereich nördlich AKN-Bahnlinie/südlich Gebrüderstraße/östlich Mühlenstraße/westlich Nappenhorn. Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, der einen Bestandteil dieser Satzung bildet, dargestellt.

 

§ 3

Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt werden. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.

Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung, werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

 

§ 4

Die Veränderungssperre tritt am Tage der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.

Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen sind zur Zeit nicht vorhanden.


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B - Plan 68 (689 KB)      
Anlage 2 2 Entwurf B 68 (946 KB)      

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