Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2007-027
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Sachverhalt:
Frau Margrit Harder (FWB) wird ihr Mandat als Stadtvertreterin zurückgeben.
Frau Harder ist Mitglied des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport und übt im Ausschuss das Amt der stellvertretenden Vorsitzenden aus. Für dieses Amt ist eine Ersatzwahl erforderlich.
§ 46 Abs. 5 Gemeindeordnung (GO) bestimmt, dass für die Wahl der Nachfolgerin oder des Nachfolgers wie im Falle der Erstwahl das Zugriffsverfahren anzuwenden ist. Dabei werden jeder Fraktion so viele Höchstzahlen gestrichen, wie am Tage des Ausscheidens der oder des stellvertretenden Vorsitzenden, für deren oder dessen Wahlstelle das Vorschlagsrecht festgestellt werden soll, stellvertretende Vorsitzende der Ausschüsse einer Fraktion angehören. Steht das Vorschlagsrecht für eine Wahlstelle fest, wird die vorschlagsberechtigte Fraktion von diesem Zeitpunkt an bei der Feststellung des Vorschlagsrechts für weitere Wahlstellen so behandelt, als ob die Wahlstelle auf ihren Vorschlag besetzt worden sei.
Ausschuss | Stellvertretender Vorsitz gestellt durch Fraktion der | |||
(ohne Ausschuss für Kultur, Schule und Sport) | FWB | CDU | SPD | BALL |
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Hauptausschuss |
| x |
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Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung |
| x |
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Ausschuss für Jugend und Soziales | x |
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Bauausschuss |
| x |
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Werkausschuss | x |
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Umweltausschuss |
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| x |
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Kleingartenausschuss | x |
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Anzahl Ausschussvorsitzende | 3 | 3 | 1 | 0 |
Höchstzahlverfahren | FWB |
| SPD | BALL |
Anzahl Sitze in der Stadtvertretung | 8 | 6 | 4 | 2 |
: 1 | 8 | 6 | 4 | 2 |
: 2 | 4 | 3 | 2 | 1 |
: 3 | 2,67 | 2 | 1,33 | 0,67 |
: 4 | 2 | 1,5 | 1 | 0,5 |
Die nächste verbliebene Höchstzahl 2 ist gleich bei den Fraktionen von FWB, SPD und BALL. Über das Vorschlagsrecht entscheidet damit das Los. Ist das Vorschlagsrecht auf diese Weise ermittelt worden, so wird die jeweilige Höchstzahl der vorschlagsberechtigten Fraktion von diesem Zeitpunkt an zugerechnet, und zwar unabhängig davon, ob der stellvertretende Ausschussvorsitz von ihr auch tatsächlich besetzt wurde. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Fraktionen aus taktischen Gründen Wahlvorschläge nicht machen, um so das Vorschlagsrecht für einen später frei werdenden, möglicherweise attraktiveren stellvertretenden Ausschussvorsitz zu erhalten.
Zur oder zum stellvertretenden Vorsitzenden kann nur ein Mitglied des Ausschusses gewählt werden.
Im Auftrage:
(Scharrel)
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