Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2015-341
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Sachverhalt:
Zu dem bisherigen Verfahren gibt es einen Sachstandsbericht der zuständigen Fachabteilung, der dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist. In der Zwischenzeit wurden mit allen Beteiligten weitere Gespräche geführt, die als grundsätzlichen Konsens den
Bau einer Fischaufstiegshilfe (Mäanderfischpass) vorgeben.
Der Initiator des Bürgerentscheides, Herr Sitta, favorisiert den Umbau der vorhandenen Fischtreppe. Dazu wären die einzelnen Stufen so umzubauen, dass eine Abstandshöhe von max. 15 cm erreicht wird. Nach Rücksprache mit dem damals zuständigen Fachingenieur, Herrn Reese, ist dies jedoch nicht ohne Weiteres möglich, da die Anlage aufgrund der dann notwendig werdenden Größe bis weit in den Ablaufbereich hineinreichen würde. Des Weiteren wäre eine Herstellung mit Schwerhölzern, wie bei der heutigen Fischtreppe, nicht mehr zulässig und nicht förderfähig. Die Herstellung würde dann in Beton oder Stahl erfolgen. Mit der Umsetzung durch einen Mäanderfischpass wäre er einverstanden.
Der Fischereiverband favorisiert die damalige Variante 5 (Anlage) als kurze Sohlgleite.
Derzeit stehen allerdings die dafür notwendigen Grundstücke nicht zur Verfügung. Eine Verlegung auf städtischen Grund würde zunächst grundsätzlich gegen das Anbauverbot an die dortige Landesstraße 75 verstoßen. Zudem wäre diese aufgrund des Schwerlastverkehres abzustützen bzw. abzusichern. Die Mehrkosten zu der bereits genehmigten Fischaufstiegshilfe wären von der Stadt zu tragen. Auch der Fischereiverband wäre mit der Herstellung eines Mäanderfischpasses einverstanden.
Für die Fischaufstiegshilfe besteht ein genehmigter Förderantrag und eine entsprechende Baugenehmigung. Der Förderantrag läuft am 31.12.2015 aus und kann nicht verlängert werden. Die derzeitige Förderquote liegt bei 90 % der förderfähigen Baukosten. Inwieweit eine ähnlich Quote bei einer erneuten Antragstellung erreicht werden kann, ist nicht zu ermitteln. Im weiteren Verfahren ist aus Sicht der Verwaltung neben den Notwendigkeiten der Wasserrechtsrahmen-richtline auch auf die vorliegende Hochwasserproblematik zu achten.
Zum weiteren Verfahren wäre eine Vorberatung im Bauausschuss und eine Beteiligung der Bürger notwendig. Insofern stellt sich die Frage, inwieweit im Hinblick auf die Brisanz und Wichtigkeit dieser Sache ein derart kurzfristiges Verfahren bis zum Jahresende durchgeführt werden sollte.
Beschlussvorschlag:
a) Die Stadtvertretung beschließt den Bau der Fischaufstiegshilfe (Mäanderfischpass),
die Bürgeranhörung ist noch in diesem Jahr durchzuführen, eine Vorberatung im
Bauausschuss soll nicht stattfinden.
b) Die Stadtvertretung vertagt die Beschlussfassung. Dieses Thema soll im nächsten Bauausschuss vorberaten werden. Für die Bezuschussung ist ein neuer Antrag zu stellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei einer Förderung von 90 % verbleibt ein Eigenanteil von ca. 50.000 € bei der Stadt Barmstedt. Die tatsächlichen Kosten sind noch zu ermitteln.
Anlage/n:
Vermerk/Plan Fischaufstiegshilfe/Plan Variante 5
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Sohlgleite Vermerk/Variante 5 (1074 KB) | |||
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2 | Sohlgleite (2372 KB) |
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