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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2015-318  

Betreff: Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes
- Beteiligung der Gemeinde Westerhorn an den Planungen
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn Vorberatung
23.11.2015 
Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
09.12.2015 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Bundesregierung hat im Jahr 1998 ein Sonderprogramm zur Minderung der Verkehrslärmbelastung an ausgewählten Schienenstrecken des Bundes verabschiedet. Seitdem stellt der Bund jedes Jahr Haushaltsmittel, seit 2007 100 Millionen Euro pro Jahr, für die Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen zur Verfügung. Viele Maßnahmen im gesamten Bundesgebiet wurden bereits fertiggestellt. Nachdem in den vergangenen Jahren an der Strecke Hamburg-Altona – Kiel der Abschnitt von Hamburg-Altona bis zur Haltestelle in Horst überplant bzw. teilweise bereits fertiggestellt ist, hat die Planungsphase für den Abschnitt von Horst bis kurz hinter Neumünster inzwischen begonnen. Im Zuge dieser Planungen wurden durch ein Münchener Ingenieurbüro, das deutschlandweit für dieses Programm tätig sind, erste Feststellungen bezüglich der Lärmbelastungen an Wohnhäusern getroffen und erste Entwürfe für die Anbringung von Lärmschutzwänden an den Schienenwegen erarbeitet. Diese Planunterlagen wurden den betroffenen Bürgermeistern der Gemeinden Westerhorn und Osterhorn sowie dem Vorsitzenden des Bauausschusses kürzlich vorgestellt. Diese sollen nun in den gemeindlichen Gremien vorgestellt und beraten werden.

 

Die Projektplanung erwartet von den Gemeinden eine Entscheidung darüber, ob die geplanten Maßnahmen in dem vorgestellten Umfang durchgeführt werden sollen oder ob Anregungen oder Bedenken geltend gemacht werden. Eine Erweiterung ist aufgrund der durchgeführten Berechnungen nicht möglich. Einflussmöglichkeiten durch die Gemeinde sind jedoch bei besonderer Begründung in der Höhe, der Transparenz und der Ausführung der Gestaltung der Wandelemente möglich. Wenn die Gemeinde Westerhorn diesen Planungen grundsätzlich zugestimmt hat, wird das beauftragte Ingenieurbüro in Zusammenarbeit mit der Bahn in einer Öffentlichkeitsveranstaltung den interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern die Unterlagen vorstellen und über die weitere Vorgehensweise informieren.

 

Es handelt sich bei diesen Maßnahmen um freiwillige Leistungen des Bundes, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Umsetzung ist zeitlich begrenzt und für die Gemeinden sowie die betroffenen Anwohner besteht keine Verpflichtung zur Durchführung dieser Maßnahmen.

 

Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn empfiehlt der Gemeindevertretung, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Westerhorn begrüßt die Durchführung der Lärmsanierung durch Schallschutzmaßnahmen an der Bahnstrecke des Bundes von Hamburg-Altona  nach  Kiel und spricht sich dafür aus, die Zustimmung zur weiteren Planung und Durchführung für den Streckenabschnitt in ihrem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Anregungen werden zu den folgenden Punkten geäußert:

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Gemeinde Westerhorn entstehen für die Planung und Durchführung der Lärmsanierung durch Schallschutzmaßnahmen an den Schienenwegen des Bundes keine Kosten. Die komplette Finanzierung wird durch den Bund übernommen. 

 


Anlage/n:

 

Planunterlagen Lärmschutzwand

Planunterlagen private Maßnahmen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Westerhorn 1 (270 KB)      
Anlage 2 2 Westerhorn 2 (203 KB)      
Anlage 3 3 Westerhorn 3 (144 KB)      

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