Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2015-316
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Sachverhalt:
Die Umlagenbelastung (z. B. durch EEG und KWK) erhöhen sich im Saldo gegenüber dem Vorjahr bei einem Normalverbraucher um voraussichtlich 0,601 Ct/kWh, die Netzentgelte erhöhen sich um etwa 0,320 Ct/kWh und die Einkaufskosten konnten, wie bereits die letzten beiden Jahre, gesenkt werden. Da der Vorteil in der Beschaffung die Erhöhung der gestiegenen Preiskomponenten nicht kompensieren kann, führen diese Entwicklungen zu einer Erhöhung der Strompreise.
Wir empfehlen daher eine Erhöhung des Arbeitspreises um 0,600 Ct/kWh (netto). Um gesetzliche Fristen zu wahren, wird eine Anpassung zum 01.02.2016 vorgeschlagen.
Für einen Normalverbraucher mit einem jährlichen Verbrauch von 2.500 kWh bedeutet dies einen absoluten Kostanstieg von 17,85 € (brutto) im Jahr.
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Grundversorgungsstrompreise zum 01.02.2016 gemäß Übersicht anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Zuständig ist die Stadtvertretung
Anlage/n: 1 Anlage
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1 | Anlage 1 VO2015-316 Grundversorgung Strom_2016 (105 KB) |
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