Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2015-314  

Betreff: Aufstellen von Fahrradständern auf der westlichen Seite des Bahnübergangs
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn Vorberatung
23.11.2015 
Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
09.12.2015 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Auf der westlichen Seite des Bahnüberganges sind nur sehr wenige Fahrradständer vorhanden, obwohl der Bedarf sehr viel höher ist. Das sieht man schon daran, dass viele Fahrräder wild geparkt werden und an den Zäunen und Abgrenzungen zur Bahn angeschlossen werden. Abhilfe schaffen würde hier ein neu installierter Fahrradständer ggfls. mit einer Überdachung. Kommunen können für solche Bike+Ride-Anlagen Finanzmittel des Landes Schleswig-Holstein in Anspruch nehmen. Der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein (NAH.SH GmbH) verwaltet diese Mittel und entscheidet über eine Vergabe. Eine Förderung kommt allerdings nur dann in Frage, wenn die Kosten den Betrag von 10.000,00 € überschreiten, dann jedoch zu 75 %. Zusätzlich zu dieser Förderung käme für die Gemeinde Westerhorn in der Metropolregion Hamburg eine weitere Förderung von 50 % des restlichen Eigenanteils in Frage.

 

Das Grundstück gehört jedoch der Bahn, so dass die Gemeinde vorerst eine Abstimmung mit der Bahn vornehmen muss, bevor zusätzliche Fahrradständer angeschafft werden. Die Ansprechpartner bei der Bahn werden bis zur Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr kontaktiert, um eine Aussage über die Zustimmung zu diesem Vorhaben zu erhalten.

 

Als Standort für die Fahrradständer würde sich die im anliegenden Lageplan dargestellte Fläche neben dem Warteunterstand anbieten. Für eine grundsätzliche Diskussion liegen die ersten Informationen durch die NAH.SH sowie ein Kostenangebot einer Firma aus Lübeck, die Fahrradabstellanlagen plant und herstellt, vor, die dieser Vorlage beigefügt sind. Die NAH.SH begrüßt insbesondere die Aufstellung von überdachten Bike+Ride-Anlagen in Bahnnähe bei der Prüfung, ob das Vorhaben verkehrlich sinnvoll und damit grundsätzlich förderfähig ist. Über den genauen Standort und die mögliche Größe muss beraten werden, um ein detailliertes Angebot zu erhalten und um die Förderfähigkeit zu prüfen.

Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr empfiehlt der Gemeindevertretung, den folgenden Beschluss zu fassen:

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung spricht sich grundsätzlich für die Aufstellung einer Fahrradabstell-anlage aus. Die Gemeindevertretung beschließt

a)      Die Aufstellung einer überdachten Fahrradabstellanlage mit Fahrradständern mit der Beantragung und Inanspruchnahme von Fördermitteln durch das Land Schleswig-Holstein und die Metropolregion Hamburg

b)      Die Aufstellung von Fahrradständern ohne Überdachung und ohne Förderung.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Aufstellung von Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen wird durch Finanzmittel des Landes Schleswig-Holstein mit einem maximalen Fördersatz von 75 % bezuschusst. Der restliche Betrag kann durch die Metropolregion Hamburg zu 50 % bezuschusst werden und der dann übrig bleibende Betrag in Höhe von rund 1.500,00 € muss in den Haushalt eingestellt werden.

 


Anlage/n:

 

Lageplan möglicher Standort

Förderrichtlinien NAH.SH

Planungsfibel bike and ride

Angebot Fahrradabstellanlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 LP Bahn Fahrradständer (6308 KB)      
Anlage 3 2 Fördermittel Bike and Ride (104 KB)      
Anlage 2 3 AN 20157985 (20 KB)      
Anlage 4 4 Planungsfibel Bike and Ride Versand Post+Mail neu (2017 KB)      
Anlage 5 5 Info NAH SH Bike and Ride (589 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner