Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2015-308
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Sachverhalt:
Die Wasserversorgung in Barmstedt und den angeschlossenen Gemeinden basiert derzeit auf privatrechtlichen Entgelten und es gelten die Allgemeinen Versorgungsbedingungen.
Vielerorts erfolgt die Versorgung auf Basis von Gebühren, deren Ermittlung durch das Kommunalabgabengesetz (KAG) bestimmt sind und mittels Gebührenbescheid erhoben werden. Dieses Verfahren ist quasi identisch mit dem Abwasserbereich.
Stellungnahme
Die „richtige“ Bestimmung des Wasserpreises und den Grundpreisen ist oftmals ein schwieriges Terrain, da viele Faktoren und Interessenslagen zu berücksichtigen sind. Diese sind nicht selten konträr und führen zu Entscheidungen, welche manchmal außerhalb einer sachgerechten Preisfindung stehen.
Diese Problematik gibt es im Abwasserbereich nicht, da hier grundsätzlich nach dem KAG zu kalkulieren ist und eine rein kostenbasierende Preisfindung vorherrscht. Die Spielräume in den Kalkulationen sind sehr eng gesteckt und unterliegen einer umfangreichen Rechtsprechung.
Die Werkleitung vertritt die Auffassung, dass sowohl der Selbstverwaltung wie auch der Werkleitung selbst die schwierige Aufgabe der „richtigen“ Preisgestaltung abgenommen werden könnte, wenn die Wasserversorgung auf Gebührenrecht umgestellt würde.
Wie überall, gibt es auch hier Vor- und Nachteile. Diese haben wir mittels der beigefügten Ausarbeitung beleuchten lassen.
Insbesondere das Thema „Anschluss- und Benutzungszwang“ hätte dann einen noch näher zu beleuchtenden Einfluss auf einen singulären Großkunden sowie einigen privaten Hauswasserversorgungen.
Zuständigkeit
Zuständig für eine Umstellung wäre die Stadtvertretung nach vorheriger Beratung im Werkausschuss
Anlage/n: 1 Anlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 VO2015-308 Gutachten Barmstedt Wasserversorgung (2373 KB) |
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