Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2015-307
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Sachverhalt:
Der Wasserpreis wurde zuletzt zum 01.07.2014 angepasst. Es bestand der Wunsch, dass nach erfolgter Preisanhebung nach dem folgernden Jahreswechsel eine Nachkalkulation durchgeführt wird, um die Angemessenheit der Anpassung überprüfen zu können. Diese Nachkalkulation hatte die Werkleitung zunächst aus den Augen verloren und bittet dafür um Entschuldigung.
Mit der Nachkalkulation wurde ein externes Wirtschaftsprüfungsunternehmen beauftragt, welches bewusst nicht unser Jahresabschlussprüfer ist. Hierdurch sollte eine neutrale Bewertung sicher gestellt werden.
Stellungnahme
Im Jahresabschluss 2014 kommt der Abschlussprüfer auf ein Spartenergebnis von –28,2 T€ nach Steuer. Dieses Ergebnis bezieht sich auf das gesamte Wirtschaftsjahr, die Preisanhebung erfolgte jedoch erst zum 01.07.2014.
Der Gutachter hatte den Auftrag den Zeitraum vom 01.07. bis 31.12.2014 zu untersuchen, damit die Unterdeckungen des ersten Halbjahres keinen Einfluss haben. Hier beträgt das Ergebnis –1,5 T€.
Die Anpassung zum 01.07.14 ergibt ein fast ausgeglichenes Ergebnis, wobei zu berücksichtigen ist, dass hier eine im Sinne des KAG angemessene Eigenkapitalverzinsung nicht erwirtschaftet wurde.
Aus Sicht der Werkleitung besteht derzeit kein Anlass zur erneuten Anpassung des Wasserpreises
Zusätzlich kam die Bitte auf, den Kostenaufteilungsmodus der Baumaßnahme Bokholt-Hanredder mitzuteilen. Dieser ist wie folgt:
Für die Maßnahme „Bokholt“ haben wir per 31.12.2014 bei den Werken insgesamt 666 T€ aktiviert, davon entfallen 402 T€ auf die TW-Leitung (WiPlan-Ansatz 2014: 425 T€) sowie 264 T€ auf die Gasleitung und den Flatliner (WiPlan-Ansatz 2014: 150 T€ für die Gasleitung und der Rest aus dem Ansatz für den Ausbau Umlandgemeinden LWL für den Flatliner).
Aus der 37. Abschlagsrechnung der Tiefbaufirma vom 23.12.2014 (Gesamtrechnungsbetrag bis zu diesem Zeitpunkt: 464 T€) ergaben sich „Gemeinkosten“ von 99 T€, die zzgl. 10 % Aufschlag (für unsere Verwaltungskosten) von 10 T€ von den Netzen an die Werke weiterberechnet wurden (insgesamt 109 T€). Die „Gemeinkosten“ aus der Rechnung betreffen insbesondere folgende Positionen: Baustelleneinrichtung (pauschal) 21 T€, Oberflächen herstellen (81 T€), Übriges – Asphaltarbeiten (7 T€).
Bezogen auf die insgesamt zum 31.12.2014 bei den Werken aktivierten Baukosten von 666 T€, die im Übrigen den Einzelvorhaben direkt zugeordnet werden konnten, machen die „Gemeinkosten“ aus der Rechnung einen Anteil von 16,3 % aus. Die Gemeinkosten von 109 T€ wurden mangels eines besseren Schlüssels (auch die Leitungslängen sind ähnlich) zu je einem Drittel (= jeweils 36,3 T€) der TW-Leitung, der Gas-HD-Leitung und dem Flatliner zugeordnet. Bezogen auf die aktivierten Baukosten für die TW-Leitung (402 T€) macht das einen Anteil von 9,03 % aus. Es ist deutlich zu sehen, dass wir die Wasserversorgung nicht über Gebühr mit Gemeinkosten belastet haben; auch wurde der Planansatz für die Investition in das TW-Netz nicht überschritten.
Anlage/n: 1 Anlage
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1 | Anlage 1 VO2015-307 Nachkalkulation Wasserpreis 2014 (3418 KB) |
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