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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2015-306  

Betreff: Erneuerung BHKW Modul Heizzentrale Feuerwache
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Fred Freyermuth
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
Beratungsfolge:
Werkausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
25.11.2015 
Sitzung des Werkausschusses Barmstedt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

In der Heizzentrale Feuerwache produziert ein BHKW seit über 20 Jahren Strom und Wärme mittels Motor und Generator. Die Wärme wird in das kleine Fernwärmenetz eingespeist und versorgt die Schwimmhalle, das Seniorenheim sowie die Feuerwache. Der Strom wird vorrangig als Eigenverbrauch in der Schwimmhalle verbraucht, der Überschussstrom wird in das öffentliche Netz eingespeist. Das Modul war und ist Grundlage für den steuerlichen Querverbund zwischen den Sparten der Stadtwerke, sodass erhebliche Steuern durch die Verlustverrechnung eingespart werden. Das Modul ist aufgrund seines Alters seit vielen Jahren nicht mehr in der Förderung gemäß KWKG.

 

    Stellungnahme

In den letzten Jahren haben sich die Ausfälle und Schäden am Modul massiv erhöht. Eine Erneuerung ist seit langem geplant, scheiterte jedoch an unklaren bzw. sich ändernden gesetzlichen Randbedingungen für die Förderung nach dem KWKG und des steuerlichen Querverbundes.

Aktuell ist das Aggregat wieder defekt und wir haben Kontakt mit potentiellen Lieferanten zum Austausch der Maschine.

Bis heute sind die endgültigen Bedingungen zur weiteren Anerkennung des Querverbundes mittels BMF Schreiben noch nicht ergangen. Die Vermutung von Steuerberatern ist, dass damit nicht vor Mitte 2016 zu rechnen ist. Es sind bisher Entwürfe und Kommentare veröffentlicht worden.

Das neue KWKG 2016 liegt im Entwurf vor und soll in Kürze verabschiedet werden. Darin enthalten ist folgende Übergangsregelung bzw. Option: wer bis zum 31.12.2015 ein Modul bestellt und bis zum 31.06.2016 in Betrieb nimmt, kann wahlweise auch nach dem KWKG 2012 Förderanträge stellen. Für die von uns benötigte Leistungsklasse von 100kW elektrisch wäre das von Vorteil. Ein weiterer Aspekt ist, dass wir nicht bis zum Sommer 2016 auf neue Vorgaben des BMF warten können, da ansonsten durch den zu langen Stillstand der Anlage der Querverbund faktisch gefährdet ist.

Wir stehen somit vor der Entscheidung ein Modul zu beschaffen, welches technisch richtig dimensioniert ist und eine optimale Förderquote erhalten kann.  Es kann jedoch nicht mit letzter Sicherheit gesagt werden, ob dieses Modul dann in 2016 auch den neuen Anforderungen des BMF zur Anerkennung des Querverbundes entspricht.

Das neue Aggregat hat dieselbe elektrische Leistung wie das bisherige, jedoch eine geringere thermische Leistung. Da die Schwimmhalle auch energetisch saniert wurde (und weithin wird: Stichwort Attika) gehen wir davon aus, dass sich dieses gegenseitig kompensiert. Der Wärmebedarf des Seniorenheimes und der Feuerwache (welche ebenfalls deutlich gesunken ist) werden rechnerisch durch die Kessel bedient.

Wir sehen uns somit in der Situation, mit der Bestellung des BHKW ein Restrisiko eingehen zu müssen, dass in 2016 die Bedingungen zur weiteren Anerkennung des Querverbundes ggf. nicht erfüllt sein werden. Dieses Restrisiko sehen wir als gering an.

 


 

 

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