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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2015-303  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2016
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Yaka Oestreich
Federführend:Verwaltungsleitung   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
26.11.2015 
Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
10.12.2015 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2016 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

 

Ergebnishaushalt

 

Der Ergebnisplan weist einen Jahresfehlbetrag von 147.800 EUR aus. Der Gesamtbetrag der Erträge wird auf 1.933.300 EUR und der der Aufwendungen auf 2.081.100 EUR festgesetzt.

 

Die zu erwartenden Einnahmen aus der Grundsteuer A liegen mit 24.100 EUR auf Vorjahresniveau. Für die Grundsteuer B wird mit 174.700 EUR geplant.

Der Gewerbesteueransatz wurde vorsichtig geschätzt und mit 170.000 EUR veranschlagt.

 

Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer in Höhe von 702.100 EUR und an der Umsatzsteuer in Höhe von 24.400 EUR wurden auf der Grundlage der Steuerschätzung von November 2015 berechnet.

 

Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich (Allgemeine Schlüsselzuweisungen und Familienleistungsausgleich) belaufen sich auf insgesamt 486.500 EUR, dass sind 12.200 EUR mehr als 2015.

 

Die Kreisumlage ist mit 592.800 EUR veranschlagt (+ 21.400 EUR gegenüber 2015). Die endgültige Festsetzung des Finanzausgleichs erfolgte erst Anfang des Jahres 2016 durch das Innenministerium.

 

Nach der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2016 wird die Schulumlage auf insgesamt 312.800 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beläuft sich auf 109.400 EUR.

 

Mit insgesamt 268.100 EUR erfolgte eine vorläufige Veranschlagung für die Schulkostenbeiträge. Hier werden über den Nachtragshaushalt Anpassungen vorzunehmen sein.

 

Die Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagesstätten stellen eine besondere Belastung dar. Insgesamt belaufen sich die Zuschüsse auf rd. 246.000 EUR, davon entfallen 56.100 EUR auf die KiTa Küsterkoppel und 189.400 EUR auf die KiTa Kirchenstraße. Im Vorjahr belief sich der Ansatz auf 168.700 EUR, somit ergibt sich eine Erhöhung von 77.300 EUR.

 

Für den Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ wurden die Benutzungsgebühren in Höhe von 189.000 EUR (inkl. der Niederschlagswassergebühren in Höhe von 90.000 EUR) veranschlagt. Es erfolgte eine Veranlagung der Haushalte nach den neu beschlossenen Gebührensätzen. Nach der Veranschlagung im Haushaltsplan liegen die Aufwendungen bei 192.900 EUR. Die Abschreibungen der Abwasserbeseitigung wurden auf 67.200 EUR festgesetzt. Im Ergebnisplan wird im Bereich Abwasser mit einem Defizit in Höhe von 3.000 EUR gerechnet.

 

Insgesamt belaufen sich die Abschreibungen für das Haushaltsjahr 2016 auf 159.900 EUR. Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten stehen den Abschreibungen  mit 35.800 EUR gegenüber.

 

Die Amtsumlage wird in der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2016 auf 784.800 EUR festgesetzt. Auf die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen entfallen anteilig 318.600 EUR. Der Umlagesatz beträgt 20,96 %.

 

Finanzhaushalt

 

Im Finanzplan werden der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs- und Investitionstätigkeit auf 2.303.300 EUR und der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 2.351.600 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 48.300 EUR aus.

 

Die veranschlagten Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit haben ein Volumen von 448.500 EUR. Hiervon entfallen 60.000 EUR auf Investitionen für die Feuerwehr (Digitalfunk, Carportbau, Sonstiges), 148.000 EUR für Investitionen des Abwasserbereiches (Sanierung Lerchenweg, Sonstiges), 209.300 EUR  für den Erwerb vom Grundstücken und Gebäuden (Erwerb einer Flüchtlingsunterkunft, Sonstiges) und 31.200 EUR für die Tilgung der laufenden und neuaufzunehmenden Kredite.

 

Zur Finanzierung der investiven Maßnahmen ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 398.300 EUR geplant.

 

 

Der Finanzausschuss der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 


Beschlussvorschlag:

 

a)      Die Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2016 wird gemäß beigefügtem Entwurf vom 17. November 2015 beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

Haushaltsentwurf 2016 vom 17. November 2015

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1 - Deckblatt (22 KB)      
Anlage 2 2 2 - Inhaltsverzeichnis (62 KB)      
Anlage 3 3 3 - Haushaltssatzung (76 KB)      
Anlage 7 4 4 - Vorbericht (474 KB)      
Anlage 4 5 5 - Gesamtproduktplan (234 KB)      
Anlage 5 6 6 - Haushaltsquerschnitt (347 KB)      
Anlage 6 7 7 - Ergebnisplan inkl. Produktbeschreibung (1606 KB)      

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