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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2015-284  

Betreff: Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Rahmen des § 95 d Gemeindeordnung im Haushaltsjahr 2015
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Marie Tertling
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Bokel Vorberatung
19.11.2015 
Sitzung des Finanzausschusses Bokel (offen)   
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
03.12.2015 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Jahresrechnung 2014 der KiTa Küsterkoppel wurde erst nach dem Jahresabschluss 2014 vorgelegt, so dass die geforderte Nachzahlung nicht mehr zu Lasten des alten Haushaltsjahres verbucht werden kann.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2014 wurde für die KiTa Küsterkoppel mit Gesamtkosten für die amtsangehörigen Gemeinden in Höhe von 287.800,00 € gerechnet. Laut vorgelegtem Jahresabschlusses werden allerdings 304.238,83 € gefordert, so dass eine Nachzahlung in Höhe von 16.438,83 € fällig wird.

 

Beanstandungen können verwaltungstechnisch nicht festgestellt werden.

 

Die Kostenaufteilung erfolgt entsprechend der tatsächlichen Belegungsmonate durch die amtsangehörigen Gemeinden.

 

Während der Haushaltsplanung 2014 wurden für Bokel 108 Belegungsmonate veranschlagt. Tatsächlich haben Bokeler Kinder die KiTa 121 Monate in Anspruch genommen.

 

Auf Bokel entfällt daher noch ein Nachzahlungsbetrag in Höhe von 4.891,34 €. Im Haushaltsansatz für 2015 sind bisher lediglich die Vorauszahlungsbeträge 2015 für die KiTas Küsterkoppel und Kirchenstraße vorgesehen, so dass es sich bei den genannten Kosten um eine außerplanmäßige Ausgabe handelt.

 


Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Bokel folgenden

Beschluss:

 Die Gemeindevertretung Bokel stimmt der Zahlung der außerplanmäßigen Ausgabe i.H.v. 4.891,34 EUR gem. § 95 d GO  zu.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Der Haushalt wird mit zusätzlich anfallenden 4.891,34 € belastet. Die Kosten hätten normalerweise zu Lasten des Jahres 2014 gezahlt werden müssen.

 


Anlage/n:

Kostenaufteilung der Nachzahlung Kita Küsterkoppel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kostenaufteilung der Nachzahlung Kita Küsterkoppel (12 KB) PDF-Dokument (28 KB)    

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