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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2007-026  

Betreff: Ersatzwahl der/des Vorsitzenden des Umweltausschusses
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Amt für Finanzen   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
24.04.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Frau Margrit Harder (FWB) wird ihr Mandat als Stadtvertreterin zurückgeben. An ihre Stelle wird Herr Axel Schmidt (FWB) in die Stadtvertretung nachrücken. 

 

Herr Axel Schmidt ist bürgerliches Mitglied des Umweltausschusses und übt im Ausschuss das Amt des Vorsitzenden aus. Nach § 46 Abs. 3 GO scheiden bürgerliche Mitglieder aus dem Ausschuss aus, wenn sie Mitglied der Stadtvertretung werden.

 

§ 46 Abs. 5 Gemeindeordnung (GO) bestimmt, dass für die Wahl der Nachfolgerin oder des Nachfolgers wie im Falle der Erstwahl das Zugriffsverfahren anzuwenden ist. Dabei werden jeder Fraktion so viele Höchstzahlen gestrichen, wie am Tage des Ausscheidens der oder des Vorsitzenden, für deren oder dessen Wahlstelle das Vorschlagsrecht festgestellt werden soll, Vorsitzende der Ausschüsse einer Fraktion angehören. Steht das Vorschlagsrecht für eine Wahlstelle fest, wird die vorschlagsberechtigte Fraktion von diesem Zeitpunkt an bei der Feststellung des Vorschlagsrechts für weitere Wahlstellen so behandelt, als ob die Wahlstelle auf ihren Vorschlag besetzt worden sei.

 

Ausschuss

Vorsitz gestellt durch Fraktion der

(ohne Umweltausschuss)

FWB

CDU

SPD

BALL

 

 

 

 

 

Hauptausschuss

x

 

 

 

Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung

x

 

 

 

Ausschuss für Kultur, Schule und Sport

x

 

 

 

Ausschuss für Jugend und Soziales

 

x

 

 

Bauausschuss

 

 

x

 

Werkausschuss

 

x

 

 

Kleingartenausschuss

 

 

x

 

Anzahl Ausschussvorsitzende

3

2

2

0

 

Höchstzahlverfahren

FWB

 

SPD

BALL

Anzahl Sitze in der Stadtvertretung

8

6

4

2

: 1

8

6

4

2

: 2

4

3

2

1

: 3

2,67

2

1,33

0,67

: 4

2

1,5

1

0,5

 

Die nächste verbliebene Höchstzahl 2 ist gleich bei den Fraktionen von FWB, CDU und BALL. Über die Reihenfolge des Vorschlagsrechts entscheidet damit das Los. Ist das Vorschlagsrecht auf diese Weise ermittelt worden, so wird die jeweilige Höchstzahl  der vorschlagsberechtigten Fraktion von diesem Zeitpunkt an zugerechnet, und zwar unabhängig davon, ob der Ausschussvorsitz von ihr auch tatsächlich besetzt wurde. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Fraktionen aus taktischen Gründen Wahlvorschläge nicht machen, um so das Vorschlagsrecht für einen später frei werdenden, möglicherweise attraktiveren Ausschussvorsitz zu erhalten.

 

Zur oder zum Vorsitzenden kann nur ein Mitglied des Ausschusses gewählt werden. 

 

 

Im Auftrage:

 

 

 

 

 

 

 

(Scharrel)

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