Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2015-271
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Sachverhalt:
Die Familienbildungsstätte Elmshorn hat mit Schreiben vom 22.06.2015 und vom 02.11.2015 einen Antrag auf institutionelle Förderung in Höhe von 2.092,06 € gestellt. Auf den Inhalt der Schreiben wird verwiesen.
Auf Grund zu geringer institutioneller Förderung stand die Familienbildungsstätte Elmshorn vor der Schließung. Die Stadt Elmshorn hat die finanzielle Förderung im Jahr 2015 deutlich erhöht, so dass die Schließung verhindert werden konnte. Eine erneute Erhöhung der Förderung wird im Jahr 2016 nicht erfolgen.
Da auch Barmstedter Bürgerinnen und Bürger die Angebote der Familienbildungsstätte nutzen, geht die Stadt Elmshorn davon aus, dass auch Barmstedt sich an der institutionellen Förderung beteiligt. Viele Gemeinden der Ämter Elmshorn-Land, Hörnerkirchen und Rantzau beteiligen sich ebenfalls jährlich an den institutionellen Kosten.
Ein Antrag auf institutionelle Förderung der Familienbildungsstätte wurde erstmals für das Jahr 2013 gestellt. Eine Bezuschussung erfolgte lediglich für das Jahr 2013 in Höhe von 1.400,00 €.
Die Bezuschussung durch die Stadt Barmstedt wäre eine freiwillige Aufgabe.
Beschlussvorschlag:
a) Dem Zuschussantrag vom 22.06.2015 wird in beantragter Höhe –in Höhe von …….€- zugestimmt.
b) Der Zuschussantrag wird abgelehnt.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel sind im Haushaltsentwurf in Höhe von 2.100 € eingeplant.
Anlage/n:
Zuschussantrag Familienbildungsstätte institutionelle Förderung 2016, v. 22.06.2015
Nachtrag zum Zuschussantrag für die institutionelle Förderung 2016, v. 02.11.2015
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Anlagen: | |||||
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1 | Zuschussantrag Familienbildungsstätte institutionelle Förderung 2016 (702 KB) |
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E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76