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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2015-268  

Betreff: Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2016
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Yaka Oestreich
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
10.11.2015 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2016 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

 

Ergebnishaushalt

 

Der Ergebnishaushaltsplan ist im Haushaltsjahr 2016 ausgeglichen. Der Gesamtbetrag der Erträge und Aufwendungen wird auf 1.782.100 EUR festgesetzt.

 

Die Stadt Barmstedt und das Amt Hörnerkirchen haben mit öffentlich-rechtlichem Vertrag vom 15. November 2006 mit Wirkung ab 01. Januar 2008 die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft gemäß § 19 a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vereinbart. Die Bediensteten der Kernverwaltung des Amtes Hörnerkirchen wechselten zu diesem Zeitpunkt in den Dienst der Stadt Barmstedt. Das Amt Hörnerkirchen zahlt der Stadt Barmstedt zum Ausgleich eine Pauschale von 22 % der für die Gesamtverwaltung aufzuwendenden Personalausgaben. Der Ausgleichsbetrag wird als Vorauszahlung erhoben. Die Abrechnung erfolgt jeweils im Folgejahr nach Vorliegen des Jahresabschlussergebnisses. Für 2016 wurde die zu leistende Vorauszahlung mit 612.000 EUR geplant. Die Vorauszahlungen für 2015 beliefen sich auf 561.100 EUR. Die endgültige Abrechnung für das Haushaltsjahr 2015 kann erst mit dem Jahresabschluss erstellt werden.

 

Die eigenen Personalausgaben des Amtes Hörnerkirchen belaufen sich auf insgesamt 159.900 EUR (Vorjahr 2015 = 163.900 EUR). Die gesunkenen Personalkosten hängen mit dem Renteneintritt einer Mitarbeiterin zusammen.

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen reduziert sich somit von 3,56 Stellen auf 3,17 Stellen.

 

Die Umlage für die Grundschule Hörnerkirchen wird auf 312.800 EUR (2015 = 317.300 EUR) festgesetzt. Für die amtsangehörigen Gemeinden ergeben sich im Einzelnen folgende Teilbeträge:

 

 

Bokel

45.380,31 EUR

Brande-Hörnerkirchen

109.398,96 EUR

Osterhorn

38.087,05 EUR

Westerhorn

119.933,68 EUR

Summe

312.800,00 EUR

 

Mit der Schulumlage werden die nicht gedeckten Teilaufwendungen inkl. aller Abschreibungen der Produkte 211010 - Grundschule Hörnerkirchen -, 241010 - Schülerbeförderung -, 243010 - Schulsozialarbeit -  sowie die Zinsen für Kredite, die für schulische Zwecke aufgenommen wurden, finanziert. Die Berechnung der Schulumlage ist der Haushaltssatzung beigefügt.  

 

Die Amtsumlage wird vorläufig in Höhe von 784.800 EUR (2015 = 922.300 EUR) erhoben. Der Umlagesatz beträgt 20,96 %. Für die amtsangehörigen Gemeinden ergeben sich im Einzelnen folgende Teilbeträge:

 

Bokel

126.623,99 EUR

Brande-Hörnerkirchen

318.539,43 EUR

Osterhorn

79.317,24 EUR

Westerhorn

260.319,34 EUR

Summe

784.800,00 EUR

 

Die Berechnung der Amtsumlage ist der Haushaltssatzung beigefügt. Die endgültige Berechnung erfolgt im Rahmen eines 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016.   

 

Finanzhaushalt

 

Im Finanzhaushaltsplan wurde der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs- und Investitionstätigkeit auf 1.735.100 EUR und der Auszahlungen aus laufender Verwaltungs- und Investitionstätigkeit auf 1.655.100 EUR festgesetzt. Der Finanzhaushaltsplan weist somit einen Jahresüberschuss in Höhe von 80.000 EUR aus.

 

Die Grunderwerbskosten für das KiTa-Grundstück Küsterkoppel sind mit 5.200 EUR veranschlagt. Hierbei handelt es sich um die ratenweise Zahlung des bis einschließlich 2007 gestundeten Kaufpreises von 100.000 DM = 51.129,18 EUR. Seit 2008 wird der Kaufpreis mit 10 gleichen Jahresraten getilgt. Die Finanzierung erfolgt durch eine Entnahme aus den liquiden Mittel (Sparbuch) des Amtes Hörnerkirchen.

 

In der Grundschule Hörnerkirchen wird der EDV-Raum mit neuen Geräten ausgestattet. Hierfür sind 15.000 EUR eingeplant.

 

Die Dörpstuv in Bokel erhält eine Zuweisung in Höhe von 7.100 EUR. Diese Zuweisung wird für die Umsetzung der Kreisauflagen hinsichtlich der Legionellen benötigt.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist wie im 1. und 2. Nachtragshaushalt 2015 auf 800.000 EUR festgesetzt. Diese erhöhte Festsetzung wurde gewählt, um ggf. die Vorsteuererstattung bis zur Auszahlung der Finanzverwaltung vorübergehend zu finanzieren.

 


Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt

  1. die Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2016 und
  2. das Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2019

gemäß Entwürfe vom 27.10.2015.

 

Der Amtsausschuss nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 Kenntnis.


Finanzielle Auswirkungen:

ergeben sich aus dem beigefügten Haushaltsentwurf

 


Anlage/n:

Haushaltsentwurf 2016 vom 27.10.2015 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1 - Deckblatt (76 KB)      
Anlage 4 2 2 - Inhaltsverzeichnis (63 KB)      
Anlage 5 3 3 - Haushaltssatzung (76 KB)      
Anlage 2 4 4 - Amtsumlage (76 KB)      
Anlage 3 5 5 - Schulumlage (78 KB)      
Anlage 6 6 6 - Vorbericht (428 KB)      
Anlage 7 7 7 - Gesamtproduktplan (230 KB)      
Anlage 8 8 8 - Haushaltsquerschnitt (319 KB)      
Anlage 9 9 9 - Ergebnisplan inkl. Produktbeschreibungen (1540 KB)      
Anlage 10 10 10 - Amt Höki Stellenplan 2016 (13 KB)      

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Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

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