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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2015-265  

Betreff: Vorschlag zur Wahl eines Mitgliedes für den Verwaltungsausschuss im Zweckverband "kommunit"
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heike Kruse
Federführend:FB I. Innerer Service, Zentrale Dienste und Personal   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
08.12.2015 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Seit 1.1.2015 ist die Stadt Barmstedt Mitglied im Zweckverband „kommunit“. Vertreterin in der Verbandsversammlung ist lt. Satzung die Bürgermeisterin kraft Amtes.

 

Die Satzung sieht einen Verwaltungsausschuss vor (§ 10 der Satzung des Zweckverbandes). Dieser besteht aus 8 Mitgliedern, die von der Verbandsversammlung für die Dauer ihrer Wahlzeit gewählt werden.

 

Die Stadt Barmstedt entsendet gem. § 10 Abs. 3 eine/n Vertreter/in in den Verwaltungsausschuss (§ 10 Abs. 3 der Satzung).

Die Satzung des Zweckverbandes wird voraussichtlich im Januar 2016 dahingehend geändert, dass die Mitglieder des Verwaltungsausschusses durch die Verbandsversammlung aus der Mitte der Versammlung gewählt werden. Dies entspricht den Regelungen des GkZ.

Einige Mitgliedsgemeinden haben bereits jetzt geregelt, dass das Mitglied der Verbandsversammlung auch in den Verwaltungsausschuss gewählt werden soll, ohne dass es einer weiteren Bestimmung durch die Gemeindevertretung bedarf.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Es wird vorgeschlagen, Frau Bürgermeisterin Heike Döpke für die Wahl in den Verwaltungsausschuss „kommunit“ vorzuschlagen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlage/n:

-Verbandssatzung-

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verbandssatzung kommunit (12944 KB)      
Anlage 2 2 3. Äderungssatzung Kommunit (1830 KB)      

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