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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2015-258  

Betreff: Gewährung einer Fehlbetragszuweisung für das Haushaltsjahr 2014
Ergebnis der Prüfung des Antrags durch das Gemeindeprüfungsamt
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Andrea Uber
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
29.09.2015 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 16. März 2015 hat die Stadt Barmstedt einen Antrag auf Gewährung einer Fehlbetragszuweisung aus dem Kommunalen Bedarfsfonds gestellt. Grundlage sind der im Haushaltsjahr 2014 gegenüber dem Vorjahr 2013 um 1.229.399,63 EUR gestiegene Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt sowie der nicht abgedeckte aber als bedarfsdeckungsfähig anerkannte restliche Fehlbetrag aus dem Jahr 2013 in Höhe von 835.449,19 EUR. Das Antragsvolumen beläuft sich somit auf insgesamt 2.064.848,82 EUR.

 

Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Pinneberg hat den Antrag auf Grundlage der Richtlinien zum Kommunalen Bedarfsfonds und der Hinweise des Innenministeriums zur Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten und zur Beschränkung der Ausgaben geprüft. Das Ergebnis der Prüfung liegt zwischenzeitlich vor und ist dieser Vorlage mit der Bitte um Kenntnisnahme beigefügt.  

 

Im Ergebnis werden für das Haushaltsjahr 2014 insgesamt 74.585,81 EUR als vermeidbar angesehen und nicht als bedarfsdeckungsfähig anerkannt. Einschließlich des nicht abgedeckten Fehlbetrages aus dem Jahr 2013 ist somit ein Gesamtbetrag von 1.990.263,01 EUR zuwendungsfähig. Die Entscheidung über die Bewilligung der Fehlbetragszuweisung liegt beim Innenministerium. Mit einem Bewilligungsbescheid wird im November 2015 gerechnet. Die Förderungsquote wird auch erst zu diesem Zeitpunkt festgesetzt (für das Haushaltsjahr 2013 betrug die Quote 20,5 %).

 

Die Prüfungsbemerkungen sollten in die Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2016 einfließen. Bei entsprechender Berücksichtigung könnten die Abzugsbeträge zumindest reduziert werden.  

 

Für die im Jahr 2016 anstehende Antragsstellung für das Haushaltsjahr 2015 erfüllen die zurzeit festgesetzten Realsteuerhebesätze die Voraussetzungen nach den Richtlinien zum Kommunalen Bedarfsfonds. Für die Beantragung von Fehlbetragszuweisungen für die Jahre ab 2016 werden die Realsteuerhebesätze voraussichtlich nicht angehoben.

 

 

 


Anlage/n:

Bericht des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Pinneberg über die Prüfung des Antrages der Stadt Barmstedt auf Gewährung einer Fehlbetragszuweisung für das Haushaltsjahr 2014

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme GPA (6686 KB)      

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