Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2015-204
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Sachverhalt:
Mit Wirtschaftsplan 2015 wurden Mittel für die Anschaffung einer Dieselbevorratungsanlage für das Notstromaggregat des Wasserwerkes und weitere Aggregate in Höhe von 50 T€ eingestellt.
Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 30. April 2015 wurde die Bürgermeisterin über die Details einer möglichen Anlage informiert. Gleichzeitig wurde unserseits empfohlen die Anlage auch für andere Institutionen (BOS, Behörden und Organisationen der Sicherheit) zu nutzen. Frau Döpke hat mit Schreiben vom 11. Mai empfohlen, diese Frage im Werkausschuss zu klären.
Stellungnahme der Werkleitung
Mehrkosten durch die Anschaffung einer größeren Anlage zum Zwecke der Katastrophenschutzvorsorge in der Stadt Barmstedt können nicht ausschließlich der Wasserversorgungssparte zugeordnet werden. Dem Vorschlag „die gesamte Maßnahme wirtschaftlich im Eigenbetrieb abzubilden“ können wir nicht folgen.
Eine angemessene Bevorratung für das Wasserwerk werden wir durchführen. Mit einem Bevorratungsvolumen von 10.000 Litern können ca. 14 Tage überbrückt werden. Hier geht es jedoch um die Frage wie die anderen Behörden und Organisationen die für Sicherheit und Ordnung zu sorgen haben (Feuerwehr, THW, Bauhof, Rettungsdienste, Polizei etc.) ausgestattet sind. Für die im Katastrophenschutzfall vorgesehen Notunterkünfte und das Rathaus bestehen unseres Erachtens ebenfalls keine Dieselvorräte, obgleich die technischen Einrichtungen (elektrische Einspeisepunkte und mobile Aggregate) teilweise dafür angeschafft wurden.
Die Mehrkosten berechnen sich laut Angebotslage wie folgt:
- Aufpreis Behälter von 10m³ auf 30m³:6.000,- €
- Zapfanlage mit geeichter Zählung :3.800,- €
- Fahrzeugscharfe elektronische
Berechtigung und Kostenstellenzuordnung:3.500,- €
- Schnittstelle zur FiBu: 400,- €
- Datenübertragungsprogrammierung:1.900,- €
Summe:15.600,- €
Bei der Erstellung der öldichten Betankungsfläche, einem Ölabscheider, der Beleuchtung und der Stromversorgung entstehen keine Mehrkosten. Würden die Stadtwerke alleine die Tankanlage nutzen, würde keine differenzierte Abrechnung erforderlich sein.
Die Werkleitung bittet um eine Entscheidung, ob die Dieselbevorratungsanlage der Stadtwerke größer ausgelegt werden soll, damit die Stadt und Dritte diese im Katastrophenfall nutzen können. In diesem Falle wäre eine Kostenaufteilung wie vorgeschlagen vorzunehmen. Die ursprüngliche Schätzung von 50% Mehrkosten hat sich durch die konkrete Auswertung der Angebote nun deutlich reduziert.
Würde die Stadtwerke Barmstedt verpflichtet werden auch die Mehrkosten für den Katastrophenschutz zu tragen, wären diese Investitionen zum einen nicht betriebsnotwendig und darüber hinaus die Übernahme von städtischen Aufgaben. Es gäbe dadurch keinen Steuervorteil (Umsatzsteuer) mehr und die zusätzlichen Ausgaben würden den Gewinn um den Bruttobetrag der anteiligen Investition sofort schmälern. Eine Verpflichtung der Stadtwerke zur Kostentragung ergibt somit keinen Vorteil und wäre nicht sachbezogen.
Die gesamte Anlage ist und bleibt Eigentum der Stadtwerke.
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss beschließt:
- Die Dieselbevorratungsanlage wird ausschließlich für den Notstrombetrieb des Wasserwerkes ausgelegt (10m³). Die Kosten obliegen der Wassersparte.
oder
- Die Dieselbevorratungsanlage soll im Katastrophenfall auch der Stadt und Dritten, insbesondere den Barmstedter BOS zur Verfügung stehen. Die Anlage wird auf 30m³ ausgelegt und die Mehrkosten gegenüber einer 10m³-Anlage in Höhe von 15.600,- € netto sind dem Träger der Katastrophenschutzvorsorge als Baukostenzuschuss zu berechnen.
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