Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2015-181
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Sachverhalt:
Aufgrund der Beschlusslage der Stadtvertretung sind die Kindertagesstättenbeiträge entsprechend der Richtlinie des Kreises Pinneberg zur Sozialstaffel zum 01.08. eines Jahres anzupassen. Die Anpassung ist abhängig von der Entwicklung des Verbraucherindexes für Deutschland (Lebenshaltungsindex).
In den Jahren 1999, 2007, 2010, 2011, 2013 und 2014 hat die Stadtvertretung auf Empfehlung des Sozialausschusses von einer Anpassung der Beträge abgesehen. Die Mitteilung des Kreises über die anstehende Erhöhung ist in der Anlage beigefügt.
Durch den Verzicht auf eine Erhöhung im vergangenen Jahr, wurden die Beiträge an die Festsetzung des Kreises angepasst. Dies hat sowohl in den Kindergärten als auch in der Verwaltung für eine entsprechende Verringerung des Verwaltungsaufwandes gesorgt. Um diesen Effekt beizubehalten schlägt die Verwaltung vor, in diesem Jahr die Erhöhung wie in der beigefügten Anlage des Kreises Pinneberg mitzutragen und entsprechend anzupassen.
Bereits im letzten Jahr wurde in diesem Zuge vorgeschlagen, auch den Einkommensüberhang der Stadt von derzeit 55 % auf die Kreisrichtlinie anzupassen. Danach wären von dem Einkommensüberhang max. 80 % als Kindergartenbeitrag zu zahlen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Kindergartenbeiträge ab dem 01.08.2015 an die Kreisrichtlinie anzupassen und damit um 1 % zu erhöhen.
Von dem Einkommensüberhang sind zukünftig 80 statt 55 % für den Kindergartenbeitrag aufzuwenden.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Anpassung des Einkommensüberhanges können ca. 9.000 € eingespart werden. Die Erhöhung der Kosten für einen Kindergartenplatz um 1 % bringt keine nennenswerten Einnahmeverbesserungen.
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