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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2015-163  

Betreff: Sanierung der Planumsentwässerung in der Lindenstraße
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
17.06.2015 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Bei Kanaluntersuchungen sind Schäden in den Sickerleitungsrohren in der Lindenstraße festgestellt worden. Die Straßenbaulast liegt für diesen Bereich für den Radweg beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr sowie im Gehwegbereich bei der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen. Die Schäden wurden dem Landesbetrieb durch das Ingenieurbüro Grisard und Pehl mitgeteilt. Eine Sanierung ist nur in offener Bauweise möglich. Der Landesbetrieb hat der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen mitgeteilt, dass die Kosten der verschiedenen Baulasten im Verhältnis der Größen der Entwässerungsflächen im Verhältnis 18,31 % für die Gemeinde und 81,69 % für das Land aufzuteilen sind. Von Seiten des Landes wird derzeit geprüft, wann die entsprechenden Mittel für die Durchführung dieser Maßnahme zur Verfügung stehen. Sollte die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen diese Angelegenheit als besonderes dringlich ansehen, müsste die Gemeinde die Kosten vollständig vorfinanzieren und müsste auf eine Erstattung durch das Land solange warten, bis dort die Mittel bereit stehen. Der Bau- und Wegeausschuss hat sich mit dieser Angelegenheit befasst und ist zu dem Ergebnis gekommen, dem Land die Planung und die Durchführung dieser Maßnahme zu überlassen und die Abrechnung nach Beendigung der Arbeiten abzuwarten.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Sanierung der Schäden in den Sickerleitungsrohren der Lindenstraße nicht selbst zu beheben, sondern die komplette Maßnahme zur Planung und Durchführung der Sanierungsarbeiten den LBV-SH machen zu lassen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

-/-

 


Anlage/n:

-/-

 

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