Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2015-112-1
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Sachverhalt:
Am 28.05.2015 fand die Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen statt. Der Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen hat sich ebenfalls mit der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beschäftigt.
Folgende Änderungen wurden im Finanzausschuss empfohlen:
- § 2 Nr. 5
Abschluss von Leasing-Verträgen, soweit der monatliche Mietzins 100,00 €
(die Gesamtleistung 2.500,00 €) nicht übersteigt,
- § 2 Nr. 12 Satz 2
Über die erteilten Einvernehmensentscheidungen ist in der Gemeindevertretung zu berichten.
- § 3 Abs. 1 Satz 1
Die oder der Gleichstellungsbeauftragte der im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft mit dem Amt Hörnerkirchen geschäftsführenden Stadt Barmstedt, kann an den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse teilnehmen.
- § 4 Abs. 1 Nr. c
Aufgaben:
Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege, Beteiligung an der Bauleitplanung, Abwasserbeseitigung, soweit umwelttechnische Bereiche
betroffen sind.
- § 6 Abs. 1 Satz 1
Die oder der Vorsitzende beruft bei Bedarf eine Versammlung der Einwohner und Einwohnerinnen ein.
- § 6 Abs. 5 Satz 3
Die Niederschrift wird von der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Protokollführerin oder dem Protokollführer unterzeichnet und ist allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern zur Verfügung zu stellen.
- § 9 Abs. 1 Satz 4
Im Bekanntmachungshinweis wird darauf hingewiesen, dass die entsprechenden Informationen im Bürgerbüro Hörnerkirchen und im Rathaus Barmstedt eingesehen werden können.
Hierzu werden seitens der Verwaltung folgende Anmerkungen vorgetragen:
Die 6. Änderung wurde ergänzt, da die Bereitstellung nur in der Allris App bzw. in dem Ratsinformationssystem Allris erfolgen kann.
Die Änderungen 4 und 7 werden nicht empfohlen:
Begründung zur 4. Änderung:
Die Praxis hat gezeigt, dass die Beteiligung nicht praktikabel ist, da es zu Zeitverzögerungen kommt bzw. eine gemeinsame Sitzung erforderlich wäre.
Möglicherweise werden auch unterschiedliche Empfehlungen von den Ausschüssen abgegeben.
Soweit eine Beteiligung erwünscht ist, wäre eine Zuordnung des Umweltberichtes sicherlich sinnvoll. Dann sollte dieser Bereich aber aus der Beständigkeit des Bau- und Wegeausschusses entfallen.
Begründung zur 7. Änderung:
Die Bekanntmachungshinweise sollten nur im Rathaus Barmstedt eingesehen werden können, da eine Auskunft im Bürgerbüro Hörnerkirchen nicht vollständig geleistet werden kann. Die Mitarbeiter vom Bürgerbüro Hörnerkirchen können keine Informationen zu allen Themenfeldern des Rathauses weitergeben, da Sie mit den einzelnen Verfahren nicht vertraut sind. Die Bekanntmachung ist im Falle des Verstoßes dann nicht rechtmäßig erfolgt, was gleichzeitig ein Rechtsmangel darstellt. Das Verhalten von Informationen wurde bereits im Vertrag zur Verwaltungsgemeinschaft festgelegt, so dass dieser Bezug ausreichend ist.
Alle anderen Änderungen wurden in der Neufassung (Stand: 09.06.2015) übernommen.
Wesentliche Neuerungen sind im Entwurf durch Unterstreichungen hervorgehoben.
Die durchgestrichenen Texte müssen entfallen, da es neue Bestimmungen gibt.
Die gelbe Markierung weist auf die Änderungen im Finanzausschuss hin.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen. Nach der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde Pinneberg tritt die Hauptsatzung in Kraft.
Die Hauptsatzung vom 05.01.2009 tritt dann außer Kraft.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
- Die überarbeitete und aktualisierte Hauptsatzung vom 05.01.2009 (Stand:09.06.2015)
- Die Neufassung der Hauptsatzung (Stand:09.06.2015)
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Änderung Hauptsatzung 2015 Brande-Hörnerkirchen Stand 09.06.2015 (183 KB) | |||
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2 | Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen 2015 Stand09.06.2015 (175 KB) |
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