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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2015-111-1  

Betreff: Neufassung der Geschäftsordnung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Stefanie VählingBezüglich:
VO/2015-111
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
17.06.2015 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Am 28.05.2015 fand die Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen statt. Der Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen hat sich ebenfalls mit der Geschäftsordnung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beschäftigt.

 

Folgende Änderungen wurden im Finanzausschuss empfohlen:

 

Grundsätzlich sollen die grün markierten Paragraphen erhalten bleiben.

 

  1. § 5 Abs. 8 Satz 3

Die örtliche Presse, sowie die oder der Gleichstellungsbeauftragte, erhält eine elektronische Einladung zur Berichterstattung im redaktionellen Teil.

 

  1. § 5 Abs. 9 Satz 2

Hierzu wird seitens der Verwaltung in Absprache mit dem oder der Vorsitzenden ein jährlicher Sitzungsplan erstellt.

 

  1. § 7 Abs. 1 Satz 1

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister setzt unter Beteiligung der Fraktions- bzw. Ausschussvorsitzenden die Tagesordnung fest.

 

  1. § 9 Abs. 4

In nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind vor Schließung der Sitzung durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Gemeindevertretung bekanntzugeben, wenn nicht überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen einzelner entgegenstehen.

 

  1. §18 Abs. 9 Satz 1

Nach 22.30 Uhr werden keine weiteren Tagesordnungspunkte aufgerufen.

 

Empfehlung von der Verwaltung:

Die 3. Änderung wurde umgeschrieben, da es sich um die Tagesordnung der Gemeindevertretung handelt und gegen § 36 GO verstoßen würde. Es wird daher eine Anpassung vorgeschlagen.

 

Alle anderen Änderungen wurden in der Neufassung (Stand: 09.06.2015) übernommen.

 

Wesentliche Neuerungen sind im Entwurf durch Unterstreichungen hervorgehoben.

Die durchgestrichenen Texte müssen entfallen, da es neue Bestimmungen gibt.

Die grüne Markierung bedeutet, dass dieser Text ebenfalls entfallen kann, da die Bestimmungen in der Gemeindeordnung geregelt sind.

Die gelbe Markierung weist auf die Änderungen im Finanzausschuss hin.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen zum 01.07.2015.

Die Geschäftsordnung vom 26.11.2009 tritt zum 01.08.2015 außer Kraft.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

-          Die überarbeitet und aktualisierte Geschäftsordnung vom 26.11.2009 (Stand:09.06.2015)

-          Die Neufassung der Geschäftsordnung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderung Geschäftsordnung2009 Brande-Hörnerkirchen Stand 09.06.2015 (250 KB)      
Anlage 2 2 Neufassung der Geschäftsordnung2009 Brande-Hörnerkirchen Stand 09.06.2015 (234 KB)      
Stammbaum:
VO/2015-111   Neufassung der Geschäftsordnung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen   Strategische Steuerung   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
VO/2015-111-1   Neufassung der Geschäftsordnung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen   Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   Beschlussvorlage Hörnerkirchen

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