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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2015-158  

Betreff: Antrag der Grund- und Gemeinschaftsschule - "Lernen mit digitalen Medien"
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Hinnerk Goos
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Vorberatung
22.06.2015 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Grund- und Gemeinschaftsschule der Stadt Barmstedt hat den Wunsch, ein pädagogisches Konzept zum Einsatz digitaler Medien im Unterricht umzusetzen. Das Ziel dieses Konzeptes ist, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Medienkompetenz zu stärken und zu fördern und fordern. Zudem sollen die Möglichkeiten der Lehrkräfte erweitert werden. Besonders die frontalen Phasen des Unterrichts im Einstieg oder zur Sicherung von Unterrichtseinheiten können mit Hilfe der angestrebten Activeboards verbessert werden. Die Praxis der vergangenen Jahre hat zudem gezeigt, dass die Schüler hauptsächlich in der Internetrecherche geschult wurden. In der Zukunft sollen die Schüler verstärkt in den Bereichen der Textverarbeitung,

Tabellenkalkulation und Präsentation geschult werden. Ein weiteres Ziel ist der richtige Umgang und die Pflege von Medien.

 

Der Zeitplan für die Umsetzung des Konzeptes könnte wie folgt aussehen:

 

2015: Im Zuge der Sanierung des Grundschulgebäudes könnte eine Ausstattung aller

Klassenräume mit Activeboards erfolgen. Der Einstieg in die Nutzung der iPads würde durch die Anschaffung eines mobilen Koffers erfolgen, um erste Erfahrungen in der Sekundar- stufe I zu sammeln.

2016: Zweiter Ausbau der Sekundarstufe I mit fünf Activeboards (Jahrgangstufe 5) und die weitere Anschaffung eines iPad­Koffers. Modernisierung des bestehenden Internetzugangs

auf höhere Bandbreite (Glasfasernetz).

2017: Dritte Ausbauphase mit zehn weiteren Activeboards für die Jahrgangsstufen 6 und 8. 2018: Vierte Ausbauphase mit erweiterter Ausstattung einer der Jahrgangsstufen 5 - 7 mit Activeboards, sowie Anschaffung weiterer Tablets bzw. Laptops.

 

Herr Poepping, Schulleiter der Grund- und Gemeinschaftsschule, wird während der Sitzung anwesend sein und das Konzept vorstellen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport empfiehlt der Stadtvertretung, Haushaltsmittel in Höhe von 37.000 im 2. Nachtragshaushalt (nicht) bereitzustellen. Die Mittel in Höhe von 33.000 EUR jährlich mit den entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen sind (nicht) im Finanzplan jeweils in den Jahren 2016-2018 zu veranschlagen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Umsetzung des Konzeptes würden im Haushaltsjahr 2015 finanzielle Mittel in Höhe von 45.000 EUR benötigt. In den Jahren 2016 bis 2018 müssten jährlich 33.000 EUR in den Haushalt bereitgestellt werden. Zur Kostenreduzierung macht die Grund- und Gemeinschaftsschule folgenden Finanzierungsvorschlag: Im Jahre 2015 ließen sich die Ausgaben im Vermögenshaushalt durch Einsparungen in Höhe von 8.000 EUR auf insgesamt 37.000 EUR reduzieren.

Darüber hinaus geht die Schule davon aus, Spenden in Höhe von 5.000 EUR für dieses Projekt zu erhalten und weitere 5.000 EUR bei Veranstaltungen und beim Sponsorenlauf zu sammeln. Außerdem hat der Schulverein signalisiert, die Maßnahme mit 5.000 EUR zu unterstützen. Ferner können durch Einsparungen im Verwaltungshaushalt weitere 5.000 EUR generiert werden. Hierbei handelt es sich um Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 20.000 EUR, die zur Verbesserung des Jahresrechnungsergebnisses beitragen, aber nicht die Ausgaben im Vermögenshaushalt finanzieren können.

Über den Nachtragshaushalt müssten demnach 37.000 EUR für das Haushaltsjahr 2015 in den Vermögenshaushalt bereitgestellt werden. Für die Jahre 2016 bis 2018 wären Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von jeweils 33.000 EUR zu veranschlagen.

 

Anmerkungen des Fachamtes für Zentrale Dienste und Finanzen:

 

Die Kommunalaufsicht mahnt in der Genehmigungsverfügung vom 03.03.2015 eine Verstärkung der Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung an. Weiter empfiehlt die Kommunalaufsicht, dringend eine Streckung und Verschiebung von Investitionen und Investitionsmaßnahmen ab 2016 bzw. Verzicht auf die Durchführung von Investitionen. Die Genehmigung des Haushalts 2015 erfolgt nur unter Zurückstellung erheblicher Bedenken.

Bei der gegebenen Finanzlage der Stadt Barmstedt kann für das Jahr 2016 eine uneingeschränkte Genehmigung der Kredite für Investitionen und Investitionsförder-maßnahmen nicht in Aussicht gestellt werden.

 


Anlage/n:

 

 

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