Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2015-152
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Sachverhalt:
In den Gemeinden Bokel und Westerhorn wird durch die Überplanung von 2 Teilflächen die 12. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes notwendig. Bei der Teilfläche 1 handelt es sich um ein ca. 0,45 ha großes Gebiet in der Gemeinde Westerhorn in der „Dorfstraße 11 – 17“, westlich der Straße „Im Hufeisen“ und südlich des „Birkenweges / Heßberg“, Planungsziel ist in diesem Fall die Ausweisung dieses Gebietes als WA-Gebiet. Das Plangebiet ist derzeit nicht bebaut, es handelt sich hier um derzeit landwirtschaftliche genutzte Fläche. Lediglich ein kleiner Teilbereich dieser Fläche ist nicht als allgemeines Wohngebiet im F-Plan ausgewiesen. Zeitgleich strebt in diesem Fall die Gemeinde Westerhorn die Aufstellung des B-Planes Nr. 13 an.
Bei der Teilfläche 2 handelt es sich um das circa 0,72 ha große Gebiet des Sportplatzes Bokel im Fasanenweg 33, Planungsziel ist die Darstellung als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung öffentliche Verwaltung, sportlichen, sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen. Auf dieser Fläche befinden sich zurzeit das Vereinsheim des SV Hörnerkirchen sowie nicht mehr genutzte Tennisplätze.
Hierfür ist ein Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Beschlussvorschlag:
- Für die 4 Gemeinden des Amtsbereiches Hörnerkirchen Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn besteht ein gemeinsamer Flächennutzungsplan. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 12. Änderung für die folgenden beiden Teilflächen aufgestellt:
a) Teilfläche 1 in der Gemeinde Westerhorn: Dorfstraße 11 – 17, westlich der Straße „Im Hufeisen“ und südlich des „Birkenweges / Heßberg“, Planungsziel ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche;
b) Teilfläche 2 in der Gemeinde Bokel: Sportplatz Bokel im Fasanenweg 33, Planungsziel ist die Darstellung als Gemeinbedarfsfläche.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine Landesplanungsanzeige gemäß § 16 LPlaG zu fertigen.
- Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit sind in Form einer frühzeitigen Beteiligung über die Ziele der Planung in Kenntnis zu setzen.
- Mit der Planung wird das Büro dn-Stadtplanung aus Barmstedt beauftragt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten werden über städtebauliche Verträge mit den jeweiligen Grundstückseigentümern abgerechnet.
Anlage/n:
Planzeichnung
Legende
Begründung
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Anlagen: | |||||
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1 | WES15002_11001_Planz (275 KB) | |||
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2 | WES15002_11002_Legende (118 KB) | |||
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3 | WES14001_11002_Begründung (943 KB) |
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76