Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2015-149
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Sachverhalt:
Die Landesregierung beabsichtigt, mit Beginn des Schuljahres 2015/16 an allen Grundschulen eine Schulische Assistenz einzurichten. Es kommt aber auch ein späterer Start bis hin zum Beginn des Schuljahres 2016/17 in Betracht.
Die Schulische Assistenz soll die Qualität der inklusiven Schule stärken. Die Tätigkeiten und Einsatzfelder der Schulischen Assistenzkräfte und die dafür erforderlichen Qualifikationen sind in den „Eckpunkten zur Zielsetzung und zu den Aufgaben Schulischer Assistenz“ beschrieben und dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Das Ministerium für Schule und Berufsbildung bat die Schulträger mit Schreiben vom 12. Mai 2015 darum, die Trägerschaft für die Schulische Assistenz zu übernehmen. In der Zwischenzeit hat sich das Land Schleswig-Holstein mit dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag darauf verständigt, dass die Schulische Assistenz nach einem Optionsmodell organisiert werden soll.
Dieses Modell eröffnet dem Schulträger jeweils die Möglichkeit, die Schulischen Assistenzkräfte entweder selbst einzustellen (Option 1) oder ausschließlich bzw. ergänzend freie Träger mit dieser Aufgabe zu betrauen (Option 2). Wenn weder die Option 1 noch die Option 2 gewählt wird, wird das Land Schulische Assistenzkräfte zur Verfügung stellen, um zu verhindern, dass Lücken in der Versorgung einzelner Schulen entstehen (Option 3).
In jeder der genannten Variante trägt das Land die Kosten, wobei die Mittel, die auf den einzelnen Schulträger entfallen, nach der Zahl der Grundschülerinnen und -schüler bemessen werden. Pro Kopf ergibt sich so ein Satz von 125 EUR je Schuljahr.
Mit Übernahme der Anstellungsträgerschaft sind Stellenausschreibungen, Personalauswahl, Anstellungsverträge, Personalmanagement, Beurteilungen, etc. verbunden. Als Anstellungsträger wäre die Stadt Barmstedt Arbeitgeber und Dienstherr der schulischen Assistenten. Die schulische Assistenz soll die Schulen hinsichtlich des pädagogischen Kernbereichs besser für die Inklusion rüsten. Für diesen Teil des Schulwesens sind nach Auffassung des Schleswig-Holsteinischen Gemeintages die Schulträger aber nicht zuständig. Um den Aufwand für Personalgewinnung und Personalverwaltung sowie die Risiken einer auskömmlichen und dauerhaften Finanzierung durch das Land zu vermeiden, sollte sich die Stadt Barmstedt nach Auffassung der Verwaltung weder für die Option 1 noch für die Option 2 entscheiden, sondern vielmehr die Option 3 anstreben und sich die Schulische Assistenz durch das Land zur Verfügung stellen lassen.
Während der letzten Sitzung des Kooperationsbeirates der Gemeinden und Ämter des Kreises Pinneberg haben die Schulträger deutlich gemacht, dass sie aus den genannten Gründen die dritte Option des Optionsmodells favorisieren und sich die Schulische Assistenz durch das Land zur Verfügung stellen lassen werden.
Die Entscheidung über das Optionsmodell bezieht sich neben den Grundschulen in Barmstedt auch auf die Außenstellen in Bokholt-Hanredder und Ellerhoop.
Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport empfiehlt der Stadtvertretung, die dritte Option zu wählen und die Schulischen Assistenzkräfte durch das Land Schleswig-Holstein zur Verfügung stellen zu lassen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Schreiben des Landes Schleswig-Holstein vom 02. Juni 2015
Verständigung über das Optionsmodell zur Organisation der Schulischen Assistenz
Eckpunktepapier zur Zielsetzung und zu den Aufgaben Schulischer Assistenz
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Schreiben des Landes 03062015 (340 KB) | |||
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2 | Verständigung Optionsmodell (874 KB) | |||
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3 | Eckpunkte zur Zielsetzung (765 KB) |
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